| 21. Brüsseler Mediengespräch

Heike Raab: Medienpluralismus stärken

„Medienregulierung ist mehr als digitaler Binnenmarkt. Die Medien sind eine zentrale Säule in allen europäischen Demokratien. Sie brauchen deshalb auch innerhalb eines europäischen Rahmens einen besonderen Blick. Den und die nötige Erfahrung haben wir in Deutschland mit unserem dualen Mediensystem. Binnenmarktregulierung darf nicht zu Lasten des Medienpluralismus und der kulturellen Vielfalt in Europa gehen.
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 Es ist eine gemeinsame Verantwortung aller auf nationaler und europäischer Ebene die europäische Rahmengesetzgebung mit den Notwendigkeiten nationaler Medienregulierung in einen sinnvollen Ausgleich zu bringen. Wir sehen deshalb schon auch mit Sorge, dass dieser besondere Blick auf die Medien in den Brüsseler Debatten zum Digital Service Package bislang nur wenig Beachtung findet und fordern alle Akteure zum Dialog auf.“ Das hat Medienstaatssekretärin Heike Raab, heute beim 21. Brüsseler Mediengespräch erklärt. Bei dem von Staatskanzlei, Mainzer Medieninstitut und dem Westdeutschen Rundfunk gemeinsam veranstalteten Fachgespräch wurde die bereits 2020 von den Ländern beim Institut für Europäisches Medienrecht in Auftrag gegebene Studie zur „Kompetenzverteilung zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedsstaaten im Mediensektor unter besonderer Berücksichtigung medienvielfaltsbezogener Maßnahmen“, von Prof. Dr. Mark D. Cole vorgestellt.

„Medienunternehmen sind mehr als reine Wirtschaftsunternehmen und können daher nicht ausschließlich mit Blick auf den Binnenmarkt reguliert werden. Und auch die großen Plattformen wie Google, Facebook, Instagram oder Twitter sind inzwischen Medienunternehmen. Sie haben unbestritten eine enorme Bedeutung für die Verbreitung und Auffindbarkeit von Medieninhalten. In Deutschland haben wir mit dem Medienstaatsvertrag bereits 2020 die entsprechenden Weichen gestellt und Maßnahmen ergriffen, die nicht nur illegale Inhalte in den Blick nehmen, sondern gerade auch kommunikative Chancengleichheit sichern und Qualitätsjournalismus auffindbar machen. Denn: Gut recherchierte und überall leicht auffindbare Qualitätsmedien sind zentral für den Kampf gegen Desinformation. Gleichzeitig bedeutet Medienregulierung auch, die kulturelle Vielfalt in Europa anzuerkennen und zu sichern. Diese kulturpolitische Kompetenz der Mitgliedsstaaten umfasst daher zurecht auch die Ausgestaltung der Aufsichtsstrukturen im Medienbereich – zumal diese ganz besonderen Anforderungen an die Unabhängigkeit und in Deutschland sogar der Staatsferne unterliegen. Das Vorgehen einzelner Mitgliedsstaaten kann hier keine Begründung sein, solche fundamentalen europäischen Grundsätze über Bord zu werfen,“ erläuterte Heike Raab die Position der deutschen Länder.

„Wir müssen zudem aufpassen, dass wir nicht in die Situation kommen, dass internationale, auch außereuropäische Plattform-Unternehmen quasi im Alleingang über Medieninhalte entscheiden“, mahnte Heike Raab. „Wir möchten nicht in eine Abhängigkeit zu den Daten-Riesen geraten. Wir müssen die Plattformen vielmehr in die Verantwortung nehmen, unsere europäischen Standards bei der Meinungs- und der Pressefreiheit anzuerkennen.“

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