Für diese drei Kategorien wird daher eine Koordination medizinischer Gegenmaßnahmen auf EU-Ebene für notwendig erachtet. Die Gefahrenkategorien wurden durch den Hera-Vorstand in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission, den EU-Agenturen sowie internationalen Partnern und Sachverständigen festgelegt. Dem Vorstand von HERA gehören unter anderem Vertreter aller Mitgliedstaaten an.
Der Identifizierung der Kategorien folgen nun konkrete Schritte, die es möglich machen sollen, auf EU-Ebene koordiniert zu handeln. Insbesondere soll jetzt ein Prozess angestoßen werden, der die Entwicklung, Herstellung und den Produktionsausbau sowie die Beschaffung und potenzielle Bevorratung von Arzneimitteln, Diagnostika, Medizinprodukten und persönlichen Schutzausrüstungen sowie anderer medizinischer Gegenmaßnahmen sicherstellen soll. Damit soll gewährleistet sein, dass diese im Bedarfsfall verfügbar und zugänglich sind. (MK)