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Hilfen für regionale Flughäfen sollen verlängert werden

Staatliche Beihilfen für Regionalflughäfen in der EU sollen bis April 2027 möglich sein. Die Europäische Kommission (KOM) will die Übergangsfrist für die entsprechende Beihilferegelung, die im April 2024 ausläuft, um drei Jahre verlängern. Dazu hat sie am 5. Mai 2023 eine öffentliche Konsultation eingeleitet und bittet um Stellungnahmen bis zum 5. Juni dieses Jahres.
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Die bisherigen Leitlinien für Beihilfen für Regionalflughäfen aus dem Jahr 2014 erlauben es den Mitgliedstaaten, unter bestimmten Bedingungen Beihilfen für Regionalflughäfen mit weniger als drei Mio. Passagieren pro Jahr zu gewähren. Die KOM plädiert jetzt für eine Verlängerung der Beihilferegelung, um den europäischen Luftfahrtsektor weiter unterstützen zu können. Dieser sei, so die Argumente der KOM, infolge der Corona-Pandemie und den daraus resultierenden Reisebeschränkungen mit einer schweren Krise konfrontiert. Zudem beeinträchtige auch die Energiekrise aufgrund des Ukraine-Kriegs den Sektor. So hätten die Regionalflughäfen mit geringeren Einnahmen und höheren Kosten zu kämpfen. Die KOM befürchtet, dass es zu Schließungen kleinerer Flughäfen kommen könnte.

Bis zum 5. Juni 2023 können Stellungnahmen zur geplanten Verlängerung der Leitlinien für staatliche Beihilfen an Flughäfen und Luftfahrtunternehmen abgegeben werden. Die Konsultation richtet sich an die breite Öffentlichkeit, wobei insbesondere die Mitgliedstaaten, Flughäfen, Fluggesellschaften und Verbände aufgefordert sind, ihre Meinung zu äußern. Die KOM will die Stellungnahmen zur Konsultation prüfen, bevor sie die endgültigen Leitlinien im dritten Quartal 2023 präsentiert. (UV).

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