Das nunmehr in Betrieb genommene System geht auf einen Vorschlag der Europäischen Kommission (KOM) aus Dezember 2016 zurück. Im Anschluss konnten sich das Europäische Parlament (EP) und der Rat der EU im Juni 2018 auf eine gemeinsame Ausrichtung des neuen Systems einigen. Anschließend begann die Vorbereitungs- und Umsetzungsphase. Generell war man innerhalb der Mitgliedstaaten mit den bisherigen Implikationen des SIS zufrieden, dennoch konnte Verbesserungsbedarf in einigen Bereichen identifiziert werden. So wird das SIS ebenfalls mit dem Europäischen Ein-/Ausreisesystem (EES) und dem Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS) abgestimmt.
Das aktuelle SIS enthält darüber hinaus neue Kategorien von Ausschreibungen, biometrische Daten wie Handflächenabdrücke, Fingerabdruckspuren und DNA-Daten-sätze in Bezug auf vermisste Personen, sowie zusätzliche Instrumente zur Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus. Ebenfalls sind präventive Ausschreibungen möglich, die schutzbedürftige Personen besser absichern und irreguläre Migration verhindern sollen.
Die Pressemitteilung der KOM finden Sie hier. (AR/JH)