| Ukraine

Informelle Videokonferenz der EU-Bildungsminister

Die kurzfristig einberufene Videokonferenz am 16. März 2022 wurde auf Einladung des aktuellen französischen Ratsvorsitzes durch den ukrainischen Minister für Bildung und Wissenschaft, Sherhiy Shkarlet, eröffnet. Zentrales Thema des Austauschs war die Frage, wie die EU ukrainischen Schülern, Lehrern und dem Bildungspersonal konkret helfen kann.
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Die Hälfte der drei Millionen Ukrainer, die seit dem 24. Februar 2022 ihr Land verlassen haben, sind Kinder. Laut der Pressemitteilung des französischen Ratsvorsitzes werde im Bildungsbereich daher „derzeit eine koordinierte Reaktion in die Wege geleitet“. Dabei ist es ein wichtiges Anliegen der schulischen Betreuung ukrainischer Kinder in der EU, die Verbindung zwischen diesen Kindern und ihrem Land zu fördern. Hierfür wollen Mitgliedstaaten und Kommission gemeinsame Lösungen mit dem ukrainischen Bildungsministerium entwickeln.

Insgesamt wollen Mitgliedstaaten und Kommission ihre Initiativen im Bildungsbereich im Hinblick auf die Ukraine stärker koordinieren und insbesondere in drei Bereichen gemeinsame Lösung erarbeiten: Die gemeinsame Nutzung und Zusammenführung digitaler Bildungsinhalte, um die Kontinuität der Bildung in der Ukraine und in der EU zu erleichtern; eine gemeinsame Regelung für die Aufnahme ukrainischer Schüler sowie die besten pädagogischen Praktiken für den Umgang mit der Situation in der Ukraine im Unterricht und die optimale Nutzung der bestehenden Plattformen im Bildungsbereich. Hierbei soll insbesondere auch das eTwinning-Programm zur Unterstützung der Lehrkräfte eingesetzt werden. Eine weitere gemeinsame Unterstützung der Ukraine soll dann beim EU-Bildungsministerrat am 5. April 2022 in Luxemburg besprochen werden.

Bereits Anfang März hatte EU-Bildungskommissarin Mariya Gabriel, die an der informellen Videokonferenz der Bildungsministerinnen und Bildungsminister teilgenommen hat, konkrete Unterstützungsmaßnahmen für ukrainische Studenten, junge Menschen, Lehrer und Erzieher angekündigt. So können die nationalen Agenturen für internationale Mobilitätsaktivitäten die Klausel für höhere Gewalt anwenden und damit mehr Flexibilität bei Erasmus+-Projekten, beispielsweise für geplante Mobilitätsaktivitäten, ermöglichen.

Die nationalen Agenturen und die am Programm teilnehmenden Organisationen sind zudem angewiesen, sich mit denjenigen E+-Teilnehmerinnen und Teilnehmern in Verbindung zu setzen, die sich derzeit in der Ukraine oder in Russland aufhalten und geplant hatten diese Länder in den nächsten Wochen zu verlassen, um die verfügbaren Optionen zu prüfen. Zudem kündigte die Kommissarin an, dass ukrainischen Studierenden im Ausland eine auf ihre Bedürfnisse abgestimmte Unterstützung angeboten und ihre Sicherheit gewährleistet werde. (MK)

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