Am 4. März 2022 hat die KOM ihren Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zu angemessenen Mindesteinkommensregelungen innerhalb der EU veröffentlicht. Nationale Maßnahmen sollen dadurch ergänzt und bestehende Lücken bei der Umsetzung länderspezifischer Empfehlungen geschlossen werden. Ziel ist, durch die Initiative den aktuellen EU-Politikrahmen zu modernisieren, um neuen wirtschaftlichen und sozialen Realitäten gerecht zu werden. Eine größere EU-weite Angleichung soll zur Stärkung der sozialen Dimension des Binnenmarkts beitragen und die Sozialstandards und Solidarität der EU verbessern.
Der Vorschlag sieht unter anderem vor, transparente Berechtigungskriterien beim Zugang zu Mindesteinkommensregelungen einzuführen, wie die Berücksichtigung von Alter und Wohnsitz der Empfänger. Ferner steht eine angemessene Höhe der Mindesteinkommensleistungen im Fokus, um eine tatsächliche Bewahrung der Menschen vor drohender Armut und sozialer Ausgrenzung zu gewährleisten. Zudem soll ein verbesserter Zugang zu individuell angepassten Aktivierungsmaßnahmen ermöglicht werden. Darüber hinaus sollen die Koordinierung zwischen Anbietern von Sozialdienstleistungen und Verwaltungen verbessert sowie Mechanismen für eine solide Verwaltung, Überwachung und Bewertung des Eingliederungsprozesses eingeführt werden, um die Wirksamkeit der Unterstützungsmaßnahmen zu erhöhen.
Die KOM rechnet mit positiven Auswirkungen der Initiative auf die Lebensbedingungen der betreffenden Haushalte sowie auf die Chancen der Empfängerinnen und Empfänger auf eine (Re-)Integration in den Arbeitsmarkt. Auch Menschen, die nicht erwerbstätig sein können, könnten von besserem Wohlbefinden und einer optimierten Gesundheitsversorgung profitieren. Insgesamt soll somit ein Beitrag geleistet werden, materielle und soziale Deprivation zu mindern und der Vertiefung und Verstetigung von Armut gezielt entgegenzuwirken.
Der Vorschlag der KOM steht im Einklang mit dem Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte und wurde im Arbeitsprogramm der Kommission für 2022 angekündigt. Der Aktionsplan definiert drei Kernziele der EU für 2030: Die Zahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen sollte um mindestens 15 Millionen verringert werden. Weiterhin sollten mindestens
78 Prozent der zwischen 20- und 64-Jährigen einer Beschäftigung nachgehen und schließlich mindestens 60 Prozent aller Erwachsenen jährlich an Fortbildungen teilnehmen.
Öffentlichkeit und Interessenträger sind dazu aufgerufen, sich aktiv an der Sondierung zu beteiligen und ihre Beiträge bis zum 1. April 2022 auf der Website der KOM einzureichen. (VS)