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Innenministerinnen und -minister der Mitgliedstaaten tagen in Brüssel

Am 12. Dezember 2024 tagte für dieses Jahr zum letzten Mal der Rat der Europäischen Union (Inneres) in Brüssel. Für Deutschland nahm Bundesinnenministerin Nancy Faeser an der Sitzung teil. Wesentliche Ergebnisse sind unter anderem, dass zum 1. Januar 2025 die Personenkontrollen an den Landgrenzen zu und zwischen Bulgarien und Rumänien aufgehoben werden. Im März 2024 wurden bereits die Personenkontrollen an den Luft- und Seebinnengrenzen abgeschafft.
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Außerdem hat der Rat strategische Leitlinien für die gesetzgeberische und operative Programmplanung im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts gebilligt. Diese Leitlinien werden die Ausrichtung der EU-Politik in diesem Bereich für die nächsten fünf Jahre gestalten. Die strategischen Leitlinien sind ein wichtiges Instrument und schaffen den Rahmen für die Umsetzung der relevanten Aspekte der Strategischen Agenda 2024-2029 der EU.

Darüber hinaus gab der Rat die Richtung für die weitere Arbeit am Zugang zu Daten für eine wirksame Strafverfolgung vor. Durch die fortschreitende Digitalisierung wurde die Voraussetzung dafür geschaffen, dass Kriminelle den technologischen Fortschritt für ihre Verbrechen ausnutzen. Daher sei der wirksame Zugang zu Daten für Strafverfolgungszwecke zu einer zentralen Herausforderung für strafrechtliche Ermittlungen und die Strafverfolgungsbehörden geworden. Die Europäische Kommission wird im ersten Halbjahr 2025 einen Fahrplan für die Durchführung konkreter Maßnahmen vorlegen. Darüber hinaus verabschiedeten die Mitgliedstaaten ihre Schlussfolgerungen des Rates der Europäischen Union zum Zugang zu Daten für eine wirksame Strafverfolgung

Die Europäische Kommission (KOM) berichtete über den aktuellen Stand der Umsetzung der Migrations- und Asylreformen, einer Reihe von EU-Rechtsakten, die im Mai 2024 angenommen wurden. Die Mitgliedstaaten und die KOM treffen derzeit Vorbereitungen für die Anwendung dieser Rechtsvorschriften ab Juni 2026. Aufbauend auf den Leitlinien der KOM sollen die Mitgliedstaaten nationale Umsetzungspläne erstellen. Bis Ende 2024 müssen alle Mitgliedstaaten diese nationalen Umsetzungspläne ausarbeiten, in denen sie konkrete Schritte zur Erfüllung ihrer rechtlichen Vorgaben benennen.

Bei einem Arbeitsessen erörterten die Ministerinnen und Minister die externe Dimension der Migration. Der ungarische Vorsitz hatte eine Reihe von Beratungen zu diesem Thema eingeleitet. Darüber hinaus forderte der Europäische Rat im Oktober 2024 „neue Wege zur Verhinderung und Bekämpfung von irregulärer Migration im Einklang mit dem EU-Recht und dem Völkerrecht“.

Bei der Beratung zur CSA-Verordnung zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet konnte keine Einigung erzielt werden. Mehrere Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, verweigerten die Zustimmung. 

Des Weiteren wurden zwei Verordnungen angenommen, mit denen die Grenzsicherheit und die Bekämpfung von Terrorismus und schwerer Kriminalität gestärkt werden sollen. Mit ihnen wird der Rahmen für die Erhebung und Übermittlung vorab übermittelter Fluggastdaten geschaffen. Fluggesellschaften sollen verpflichtet werden, die entsprechenden Fluggastdaten an Behörden zu übermitteln, bevor die Fluggäste die Außengrenzen der EU erreichen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Behörden Vorabkontrollen durchführen sowie mögliche Sicherheitsrisiken einschätzen und steuern können. Die neuen Verordnungen ersetzen die Richtlinie aus dem Jahr 2004 und werden 20 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten.

Eine vollständige Übersicht über die weiteren Ergebnisse können Sie hier einsehen. (YA/MF)

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