| Europäisches Parlament

Interparlamentarisches Gremium bezüglich der Rechte von aus der Ukraine geflüchteten Frauen

Am 12. Juli 2022 tagten die Ausschüsse des Europäischen Parlaments für Frauenrechte (FEMM), für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) sowie für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL), um unter der Beteiligung von Abgeordneten und außerparlamentarischen Experten über die derzeitige Situation weiblicher ukrainischer Geflüchteter zu informieren.
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Schwerpunkt des Gremiums bildeten einerseits die Betrachtung von Aufnahmebedingungen, Schutzmechanismen und Sicherheitsrisiken sowie andererseits die Bereitstellung von Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs zu Bildung, Arbeit, Sozialhilfen, Gesundheitsversorgung und Kinderbetreuung für aus der Ukraine flüchtende Frauen.

Unter den Beteiligten bestand Konsens darüber, dass die sog. Massenzustrom-Richtlinie (2001/55/EG) über Mindestnormen für die Gewährung vorübergehenden Schutzes im Falle eines Massenzustroms von Vertriebenen ein entscheidendes Instrument sei, um den Sicherheitsstatus weiblicher ukrainischer Geflüchteter zu verbessern. Der durch die Richtlinie gewährte Schutz ermögliche den vorübergehenden Aufenthalt und den Zugang zum Arbeitsmarkt, zu Bildung und zur Gesundheitsversorgung in dem jeweiligen EU-Mitgliedstaat und stelle die ukrainischen Flüchtenden so mit EU-Bürgern gleich. Zudem werde durch diese Maßnahmen dem Menschenhandel und der sexuellen Ausbeutung zulasten, insbesondere weiblicher Geflüchteter, entgegengewirkt. Hierzu gehöre auch eine verstärkte Überwachung des digitalen Raums durch die Sicherheitsbehörden, um illegalen Menschenhandel frühzeitig aufzudecken. Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung stellten derzeit die größten Sicherheitsrisiken für weibliche ukrainische Geflüchtete dar.

Außerdem machten die Beteiligten deutlich, dass im Hinblick auf eine gelungene Integration der Geflüchteten ihr Zugang zum Arbeitsmarkt vereinfacht und verbessert werden müsse. Dies setze sowohl ein verstärktes Angebot von Sprachkursen als auch die Einrichtung von Plattformen zur Arbeitsvermittlung voraus. Weiterhin stellten die Teilnehmenden fest, dass besonders Frauen der Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert werden müsse, indem eine ausreichende Kinderbetreuung zur Verfügung gestellt werde.

Ebenso wurde die Wichtigkeit einer angemessenen Gesundheitsversorgung betont, die insbesondere Schwangeren als auch Menschen, die infolge des Krieges an psychischen Erkrankungen leiden, zugutekommen solle.

Schließlich erklärten die Teilnehmenden, dass auch geflüchteten Kindern besonderer Schutz zukommen müsse. Dies erfolge ebenso durch die Anwendung der Massenzustrom-Richtlinie, die unter anderem den Besuch von Bildungseinrichtungen ermögliche. (NK)

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