Im Ergebnis kommt der aktuelle Bericht zur Wettbewerbsfähigkeit Europas zu dem Schluss, dass sich neun Indikatoren verbessert haben, fünf haben sich demnach verschlechtert, drei sind stabil geblieben und für zwei liegen noch keine aktuellen Daten vor. Zu den Kriterien zur Beurteilung der Wettbewerbsfähigkeit gehören das Funktionieren des Binnenmarkts, der Zugang zu privatem Kapital, öffentliche Investitionen und Infrastruktur, Forschung und Innovation, Energie, Kreislaufwirtschaft, Digitalisierung, Bildung und Kompetenzen sowie Handel und offene strategische Autonomie. Bei den Investitionen zeigt der aktuelle Jahresbericht, dass sich die öffentlichen Investitionen – teilweise dank der Aufbau- und Resilienzfazilität – von dem niedrigen Niveau nach der Finanzkrise erholt haben, während die privaten Investitionen nach wie vor hoch sind. Obwohl die hohen Energiepreise immer noch eine Herausforderung darstellen, wird in dem Bericht auf wichtige Schritte hingewiesen, die in den letzten Jahren unternommen wurden, um das Instrumentarium der EU für die Energiepolitik zu aktualisieren und die Herstellung sauberer Technologien zu unterstützen.
Der Jahresbericht über Binnenmarkt und Wettbewerbsfähigkeit bildet eine Grundlage für Diskussionen im Europäischen Parlament und im Europäischen Rat über die Förderung der europäischen Agenda für Binnenmarkt und Wettbewerbsfähigkeit, die die KOM für das Frühjahr 2024 angekündigt hat. Zusätzlich werden zu dieser Debatte die anstehenden Berichte von Mario Draghi und Enrico Letta über die künftige europäische Wettbewerbsfähigkeit beziehungsweise den Binnenmarkt erwartet.
Zusammen mit dem Jahresbericht hat die KOM eine Reihe von ergänzenden Dokumenten zur Lage des Binnenmarktes veröffentlicht: zwei Arbeitsdokumente mit weiteren Informationen zu Leistungsindikatoren für die Wettbewerbsfähigkeit sowie zum Monitoring der industriellen Ökosysteme; den Binnenmarkt- und Wettbewerbsfähigkeitsanzeiger 2024 mit zusätzlichen Daten zu den Fortschritten bei der Umsetzung des EU-Rechts sowie den aktuellen Bericht der Taskforce für die Durchsetzung des Binnenmarkts, in dem der Fortschritt zu Beseitigung von ungerechtfertigten Hindernissen im Binnenmarkt (z.B. die Kontrollen für Fachkräfte), Hindernisse für die Genehmigung erneuerbarer Energien und der Verwaltungsaufwand für Anbieter grenzüberschreitender Dienstleistungen, dargestellt werden. (UV)