Der Europäische Rechnungshof (EuRH) hat am 8. Oktober 2019 seinen Jahresbericht über die Verwaltung des EU-Haushalts veröffentlicht. Darin bestätigt der EuRH, dass die Juncker-Kommission die Verwaltung des EU-Haushalts erheblich verbessert habe.
Mit der Veröffentlichung des Jahresberichts wird das jährliche Entlastungsverfahren für den EU-Haushalt eingeleitet. Die Prüfer beurteilten die EU-Jahresrechnung zum zwölften Mal in Folge als einwandfrei und gaben zu den Zahlungen 2018 zum dritten Mal in Folge ein eingeschränktes Prüfungsurteil ab. Ein erheblicher Teil der EU-Ausgaben in 2018 wies keine wesentliche Fehlerquote aus; in den Ausgabenbereichen wie beispielsweise Entwicklung des ländlichen Raums und Kohäsion bestehen jedoch weiterhin hohe Risiken, da hier komplexe Vorschriften und Förderungskriterien vorlägen. Nach Schätzungen der Prüfer belief sich die Fehlerquote in diesen Bereichen auf 2,6 % (2,4 % im Jahr 2017 und 3,1 % im Jahr 2016).
Als Verwalterin des EU-Haushalts strebt die Kommission an, dass das verbleibende Risiko für den EU-Haushalt nach Abschluss eines Programms und nach Durchführung aller Kontrollen unter 2 % liegt, also unter dem vom EuRH als wesentlich angesehenen Schwellenwert. Deshalb überwacht die Kommission die Ausführung der EU-Haushaltsmittel in den jeweiligen Mitgliedstaaten und zieht ggf. zum Schutz des EU-Haushalts bei unkorrekter Verwendung die Mittel ein.
Nach Schätzungen der Kommission wird sich die Restfehlerquote für den EU-Haushalt 2018 nach derartigen Berichtigungen und Einziehungen auf weniger als 1 Prozent belaufen.
https://www.eca.europa.eu/de/Pages/AR2018.aspx
https://ec.europa.eu/info/publications/2018-eu-budget-implementation_en