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Jahresbericht des Europäischen Datenschutzbeauftragten für 2023 veröffentlicht

Am 9. April 2024 hat der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) Wojciech Wiewiórowski im Innenausschuss des Europäischen Parlaments seinen Jahresbericht für 2023 vorgestellt. Der EDSB überprüft, ob sich europäische Institutionen an geltende Datenschutzregeln halten und spricht Empfehlungen für neue EU-Gesetzesinitiativen aus, die sich auf die Rechte des Einzelnen auf Privatsphäre und personenbezogene Daten auswirken könnten.
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Zu den Kernthemen des Berichts gehört die Wahrung des Datenschutzes und des Grundrechts auf Privatsphäre im Kontext aktueller EU-Initiativen, wie der kürzlich beschlossenen Verordnung zu Künstlicher Intelligenz (AI Act) oder der Verordnung zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet (CSAM). Bereits im Oktober 2023 hatte der EDSB beispielsweise gefordert, dass die KI-Verordnung algorithmische Systeme komplett verbieten sollte, die inakzeptable Risiken für Grundrechte darstellen, etwa solche, die automatisch Emotionen erkennen, ebenso wie die biometrische Überwachung. Der finale Text sieht hier entgegen der Empfehlungen einige Ausnahmen vor, etwa zur biometrischen Fernüberwachung im Bereich der Strafverfolgung. Darüber hinaus war der EDSB 2023 im Bereich der Migration und des Grenzschutzes tätig, monierte etwa den Umgang der EU-Grenzschutzbehörde Frontex mit den personenbezogenen Daten von Geflüchteten an den europäischen Außengrenzen.

Der EDSB beobachtet zudem eine Zunahme an Beschwerden von Einzelpersonen, die der Ansicht sind, dass ihre personenbezogenen Daten von einer EU-Institution falsch behandelt werden. Diese betreffen etwa das Recht von Einzelnen auf Zugang zu ihren personenbezogenen Daten, ihr Recht auf Löschung und die Vorratsspeicherung von Daten.

Der EDSB hat ein Executive Summary des Berichts auf Deutsch veröffentlicht. Der vollständige Bericht steht hier (in englischer Sprache) zum Download bereit. (VS)

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