| Rechtsstaatlichkeit

Jahresbericht zu EU-Recht liegt vor

Die Kommission hat am 31. Juli 2020 den Jahresbericht 2019 über die Kontrolle der Anwendung des EU-Rechts vorgestellt.

Laut Bericht ist die Zahl der anhängigen Vertragsverletzungsverfahren im letzten Jahr zwar stabil geblieben. Jedoch ist die Zahl der neu angestrengten Verfahren um 20 Prozent gestiegen. Davon ergingen die meisten an Spanien, Italien und Griechenland. Mehr als die Hälfte dieser Verfahren wurden angestrengt, weil ein Mitgliedstaat es versäumt hatte, EU-Rechtsprechung rechtzeitig oder ausreichend in nationales Recht zu überführen und die Kommission darüber zu informieren. Die meisten Verfahren wegen verspäteter Umsetzung wurden gegen Bulgarien, Belgien, Griechenland und Zypern verhängt. Die Zahl der gegen Deutschland anhängigen Vertragsverletzungsverfahren ist zum Ende des Jahres 2019 auf 70 zurückgegangen. Ende 2018 waren es 81 gewesen, 2016 noch 91 Verfahren. 

Die Kommission konzentriert sich dabei nach eigenen Angaben auf Bereiche des alltäglichen Lebens der EU-Bürgerinnen und -Bürger. Dazu gehören Umwelt und Binnenmarkt ebenso wie Unternehmertum, Mobilität und Verkehr. So leitete die Kommission beispielsweise drei Verfahren wegen erhöhter Luftverschmutzung und fünf aufgrund fehlenden barrierefreien Zugangs für die Notfallnummer 112 ein. 

Nach der Einbringung eines Vertragsverletzungsverfahrens gemäß Artikel 260 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) wurden am 8. Juli 2019 erstmals finanzielle Sanktionen verhängt – gegen Belgien. Das Königreich hatte „nicht alle zur Umsetzung der Richtlinie über die Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen für die elektronische Kommunikation erforderlichen Maßnahmen erlassen und mitgeteilt.“

Rechtsstaatlichkeit ist nicht nur eine von der Kommission von der Leyen etablierte Priorität, sondern auch ein wichtiges Instrument, um Bürgerinnen und Bürger in der EU von der Wirksamkeit des EU-Rechts zu überzeugen. Auch Unternehmen profitieren von der Durchsetzung, wenn beispielsweise gleiche Wettbewerbsbedingungen garantiert werden. 

Der Jahresbericht wird seit 1984 jährlich vorgelegt und geht auf eine Aufforderung des Europäischen Parlaments zurück. Dieses bestätigt nach der Vorstellung des Berichts auch in einer Entschließung die dort zusammengefassten Ergebnisse. Während es Aufgabe der Kommission ist, ein Rechtsverletzungsverfahren einzuleiten, entscheiden der Rat und das Europäische Parlament über die Vorschläge der Kommission. Sobald diese angenommen wurden, ist es wiederum Aufgabe der Kommission, die Umsetzung auf nationaler Ebene zu überwachen und im Extremfall Maßnahmen zu ergreifen. (sch)

https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/IP_20_1389.
 

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