Die Verordnung schreibt konkret vor, dass Betreiber von Anlagen innerhalb der EU verpflichtet werden, regelmäßig über die Quantifizierung und Messung von Methanemissionen an der Quelle zu berichten, und zwar auch für nicht-operative Anlagen. Öl- und Gasunternehmen müssen ihre Anlagen regelmäßig überprüfen, um Methanlecks innerhalb bestimmter Fristen zu identifizieren und zu schließen.
Die neuen Regeln berücksichtigen auch den Umstand, dass die EU einen großen Teil des von ihr verbrauchten Öls, Gases und Kohle importiert. Vorgesehen ist die Einrichtung einer Methan-Transparenzdatenbank, in der Daten über Methanemissionen, die von Importeuren und EU-Betreibern zu melden sind, der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Rat und Parlament müssen die Verordnung nun noch formell beschließen, dann kann sie in Kraft treten. (MF)