Wegen mutmaßlich wettbewerbswidrigen Verhaltens im Bereich der Online-Werbung hat die Kommission am 22. Juni 2021 ein förmliches Kartellverfahren gegen den Internetriesen Google eingeleitet. Dem zum Alphabet-Konzern gehörenden Unternehmen wird vorgeworfen, ihre Werbeanzeigen-Technologie zulasten konkurrierender Anbieter sowie zulasten von Werbetreibenden und Online-Verlegern eingesetzt zu haben.
Die Kommission vermutet, dass Google es konkurrierenden Online-Werbediensten durch gezielte Praktiken erschwert haben könnte, am Wettbewerb im Bereich der Werbetechnologie teilzunehmen. Untersucht werden soll im Rahmen des Kartellverfahrens, ob Google den Zugang Dritter zu Nutzerdaten für Werbung auf Webseiten und in Apps beschränkt und sich diese Daten für die eigene Nutzung vorbehält. Im Rahmen der Untersuchung will sich die Kommission auf den Bereich er Werbeanzeigen konzentrieren. Weiterhin soll geklärt werden, was es mit den Plänen auf sich hat, die Platzierung von Drittanbieter-Cookies im Google-Browser Chrome zu verbieten. Die europäischen Wettbewerbshüter knöpfen sich den weltgrößten Suchmaschinenbetreiber nicht zum ersten Mal vor. Google musste wegen wettbewerbsrechtlicher Verstöße bereits Milliardenstrafen zahlen. Vergleichbare Geschäftspraktiken werden derzeit auch bei Facebook untersucht.
Weitere Informationen zur aktuellen Untersuchung gegen Google können auf der Website der Generaldirektion Wettbewerb der Kommission über das öffentlich zugängliche Register unter der Nummer AT.40670 abgerufen werden. (UV)