Der Rat konnten sich nicht auf eine Position zu den Plänen der EU einigen, die Regeln für neue Gentechniken zu reformieren. Im Juli 2023 hatte die Europäische Kommission (KOM) vorgeschlagen, die Regeln für bestimmte neue genomische Techniken (NGT) zu lockern. Die spanische Ratspräsidentschaft wollte bei der Ratstagung eine Einigung über den Standpunkt des Rates zu diesem Dossier erzielen. Ihr Vorschlag fand jedoch nicht die erforderliche Mehrheit. Die Ministerinnen und Minister waren immer noch uneinig über mehrere umstrittene Punkte der Gesetzgebung, wie beispielsweise die Koexistenz von NGT mit dem ökologischen Landbau und die Möglichkeit der Patentierung neuer Pflanzensorten. Länder mit einer langen Tradition im ökologischen Landbau, wie Deutschland und Österreich, begrüßten das vorgeschlagene Verbot der Verwendung von Pflanzen, die durch NGT hergestellt wurden, im ökologischen Landbau. Sie beklagten jedoch auch, dass der Vorschlag der Kommission es diesen Landwirten erschwert, nachzuweisen, dass ihre Produktion frei von Gentechnik ist. Außerdem äußerte der Rat Bedenken gegen die Entscheidung der KOM, die Frage der Patentierbarkeit von NGT-Pflanzen unbeantwortet zu lassen. Die spanische Ratspräsidentschaft hat zu Ende der Beratungen betont, dass sie bis zum 31. Dezember 2023 weiter an dem Dossier arbeiten werde. Sie wird wahrscheinlich noch versuchen, bei einem Treffen der EU-Botschafter am 22. Dezember 2023 auf eine gemeinsame Position zu drängen.
Nachdem der spanische Vorsitz seinen Fortschrittsbericht zum Kommissionsvorschlag zur nachhaltigen Nutzung von Pestiziden vorgestellt hatte, waren sich die Ratsmitglieder uneins über die Fortsetzung der Verhandlungen. Das Europäische Parlament (EP) hatte den Vorschlag in seiner Sitzung im November 2023 abgelehnt. Die Mehrheit der Mitgliedstaaten scheint aber geneigt zu sein, den Text weiter prüfen zu wollen, obwohl einige Mitgliedstaaten immer noch Probleme mit dem Kompromisstext der Ratspräsidentschaft habe. Das betrifft insbesondere die Beschränkungen für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in empfindlichen Gebieten und die nationalen Ziele für die Verringerung des Pestizideinsatzes. Einige Mitgliedstaaten, wie Italien, Polen, Rumänien, Österreich und die Slowakei, halten einen kompletten Neuanfang für notwendig, um der Ablehnung des Textes durch das EP Rechnung zu tragen. Für Deutschland hat Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir die Ablehnung bedauert und auf die Notwendigkeit eines Kompromisses und einer Regelung hingewiesen. Im nächsten Schritt muss die ab Januar 2024 amtierende belgische Ratspräsidentschaft entscheiden, wie das Dossier behandelt werden soll.
Kurz vor dem Ende des ersten Jahres der Umsetzung der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) hat der Rat eine Bestandsaufnahme der GAP-Strategiepläne vorgenommen. Dabei wurde vor allem die Notwendigkeit von Stabilität und Vorhersehbarkeit für die Landwirte hervorgehoben und die Notwendigkeit von Vereinfachungen unterstrichen. So sprach sich Schweden für leichtere Änderungen der Strategiepläne aus. Die Verfahren zur Verabschiedung der Pläne müssen beschleunigt werden. Frankreich forderte, dass die Mitgliedstaaten in die Lage versetzt werden müssten, schneller auf Krisen reagieren zu können.
In der ersten Aussprache des Rates sind die Vorschläge der KOM zur Verbesserung des Tierschutzes von Anfang Dezember 2023 allgemein begrüßt worden. Einige Länder, darunter auch Deutschland, haben deutlich gemacht, dass sie sich weitere Vorschläge zu einer 8-stündigen Transportdauer für Schlachttiere und zur Tierschutzkennzeichnung gewünscht hätten. Andere Mitgliedstaaten haben die Notwendigkeit betont, den Verlust von Absatzmärkten für europäische Erzeuger als Folge der neuen Regelungen zu vermeiden. Die zuständige EU-Kommissarin Stella Kyriakides hat in ihrer Replik eingeräumt, dass in den Vorschlägen ein Gleichgewicht gefunden werden musste, um den unterschiedlichen Bedürfnissen der Mitgliedstaaten (Abgelegenheit, Handelsstrukturen, Wetterbedingungen) Rechnung zu tragen. Sie stellte weitere Vorschläge im Bereich Tierschutz in Aussicht. (UV)
Ergänzende Informationen sind auf der Seite des Rates der EU abrufbar.