| Ratstagung

Keine gemeinsame Position zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit im Rat

Wegen Meinungsverschiedenheiten zwischen Frankreich und Deutschland konnte sich der Rat Wettbewerbsfähigkeit am 28. November 2024 nicht auf eine gemeinsame Position zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU verständigen. Streitpunkt war die finanzielle Förderung von Kernenergie. Beraten wurden auch die Themen „Bessere Rechtsetzung in Europa“, die europäische Batterieproduktion sowie die Chancen des Biotechnologie-Sektors.
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Wegen grundsätzlicher Bedenken der deutschen Bundesregierung verabschiedete der Rat nicht die intensiv vorbereiteten Schlussfolgerungen zu notwendigen Maßnahmen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit in der EU. Folglich veröffentlichte der ungarische Vorsitz nur Schlussfolgerungen der Präsidentschaft. Darin wird der Bedarf, den Binnenmarkt zu vertiefen, Innovationen zu fördern, Bürokratie abzubauen und die Bedingungen insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen zu verbessern, unterstrichen. Für Deutschland betonte Wirtschaftsstaatssekretär Bernhard Kluttig, dass viele Aussagen der geplanten Ratsschlussfolgerungen geteilt würden, z.B. die zur Vertiefung des Binnenmarkts, zum Bürokratieabbau und zur Bedeutung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit. Gleichzeitig problematisierte er aber die Formulierung „clean technologies“ im Zusammenhang mit einer EU-Finanzierung, was die Kernenergie einschließe. Aus deutscher Sicht, genieße die Kernenergie nicht die Unterstützung aller Mitgliedstaaten, weswegen eine Finanzierung aus EU-Mitteln nicht mitgetragen werden könne. Insbesondere Frankreich sprach sich für eine Förderung aller Technologien aus, die zur Dekarbonisierung beitragen, auch der Kernenergie. Diese Meinung wurde von der großen Mehrheit des Rates mitgetragen. Neben Deutschland stimmte lediglich Österreich gegen den geplanten Beschluss. Der ungarische Ratsvorsitz bittet die Europäische Kommission (KOM) in seinen Schlussfolgerungen, neue Strategien für den Binnenmarkt und die Industrie zu entwickeln, wobei der Schwerpunkt auf der Modernisierung und der Vereinfachung liegen sollte, um das langfristige Wirtschaftswachstum und die Wettbewerbsfähigkeit in der gesamten Union zu fördern.

Beim Thema bessere Rechtssetzung unterstützte der Rat Wettbewerbsfähigkeit den Vorschlag der KOM, die Berichtspflichten der Unternehmen um 25 Prozent, für KMU um 35 Prozent zu verringern. Mehrere Delegationen sprachen sich für den Vorschlag von Mario Draghi aus, über dieses Ziel hinauszugehen und die Pflichten für KMU um 50 Prozent zu verringern. Viele Delegationen befürworteten die Maßnahmen, dass Kommissarinnen und Kommissare über den Abbau von bürokratischen Lasten und über neue jährliche Umsetzungsdialoge berichten sollen. Eine hohe Zustimmung gab es mit Blick auf die Bestellung eines speziellen Kommissars für die Umsetzung und Vereinfachung des EU-Rechts, nämlich den Letten Valdis Dombrowskis.

Außerdem setzte sich Staatssekretär Kluttig für die deutsche Bundesregierung gemeinsam mit weiteren Mitgliedstaaten für zentrale Anliegen der Industrie ein. So sollte die Stärkung der europäischen Batterieproduktion ein Schwerpunkt der neuen Kommission werden, um strategische Abhängigkeiten von Drittstaaten zu verringern und damit die technologische Souveränität der EU zu stärken. Hierzu legte Deutschland mit Schweden und Frankreich ein gemeinsames Papier vor. Ein weiterer Schwerpunkt wurde auf die industrielle Biotechnologie gelegt. Diese müsse stärker in den Fokus der neuen Kommission rücken, da sie als Schlüsseltechnologie zentral für die Wettbewerbsfähigkeit und den grünen Wandel der EU sei. (UV)

Weitere Informationen zur Tagung des Rats Wettbewerbsfähigkeit sind auf der Ratsseite abrufbar.

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