| Pflanzenschutz

Keine Mehrheit für Neuzulassung von Glyphosat

Für die Neuzulassung des Pflanzenschutzmittels Glyphosat gibt es unter den Mitgliedstaaten der EU vorerst keine Mehrheit. Ein Expertengremium konnte sich am 13. Oktober 2023 nicht auf den Vorschlag der Europäischen Kommission (KOM) einigen, den Einsatz des Mittels für weitere zehn Jahre zu erlauben. Die Entscheidung wurde nun auf November 2023 verschoben.
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Bei der Abstimmung im Standing Committee on Plants, Animals, Food and Feed über die Verlängerung der Zulassung des Herbizids Glyphosat wurde eine qualifizierte Mehrheit von 55 Prozent der Mitgliedstaaten, die 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren, weder für oder gegen eine Verlängerung erreicht. Damit hat die KOM vorerst keine Zustimmung der EU-Länder für eine erneute Zulassung von Glyphosat für weitere zehn Jahre erhalten. Uneinigkeit herrscht weiter hinsichtlich der Frage der Gesundheitsgefährdung für den Menschen, insbesondere die mögliche krebserregende Wirkung, und des Ausmaßes der negativen Auswirkungen auf die Umwelt. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat jüngst auf Datenlücken bei der Bewertung von Glyphosat hingewiesen. Nun müssen die Mitgliedstaaten im November 2023 im Berufungsausschuss erneut über den KOM-Vorschlag abstimmen. Sollte auch hier keine qualifizierte Mehrheit dafür oder dagegen zustande kommen, kann die KOM eigenständig über die Verlängerung der Zulassung entscheiden.

Mehrere Mitgliedsländer, darunter Deutschland und Frankreich, hatten im Vorfeld der Sitzung angekündigt, sich bei der Abstimmung zu enthalten oder dagegen zu stimmen. Die Bundesregierung hat bislang keine geeinte Position. Landwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) will die anstehende Zulassung auslaufen lassen, die FDP begrüßt hingegen den Vorschlag der KOM auf Verlängerung. In einem solchen Fall muss sich Deutschland bei Entscheidungen in Brüssel enthalten. Frankreich wollte zuletzt noch Änderungen am Text durchsetzen. Nach Ansicht der Regierung in Paris müsse Glyphosat verboten werden, sobald es Alternativen gebe. Österreich und Luxemburg lehnen eine erneute Zulassung des Unkrautvernichtungsmittels ab. (UV)

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