| Kommissionsvertreterin im EP

Keine Verlängerung für Insektizid Chlorpyrifos

Die Europäische Kommission wird die Genehmigung des Insektizids Chlorpyrifos nicht verlängern, berichtete Sabine Jülicher von der DG Sante am 25. September 2019 vor dem Agrarausschuss (AGRI) des Europäischen Parlaments. Aufgrund der Dringlichkeit wurde diese Entscheidung von der Kommission getroffen, bevor die Untersuchung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) vollständig abgeschlossen ist. Die Umweltverträglichkeit von Chlopyrifos ist noch nicht vollständig durch die EFSA evaluiert. Doch selbst bei einer positiven Bewertung wird das nichts an der Entscheidung ändern, die Genehmigung von Chlorpyrifos nicht zu verlängern. Die Kommission wird einen entsprechenden Verordnungsentwurf an die EU-Mitgliedstaaten übermitteln.

Hintergrund ist eine Studie der EFSA zum Einsatz von Chlorpyrifos. Dort wird festgestellt, dass der Einsatz von Chlorpyrifos gesundheitliche Schäden hervorruft, sowohl für den Anwender, der das Insektizid benutzt, als auch für den Konsumenten der mit Chlorpyrifos behandelten Produkte. Das Insektizid kann Schäden anrichten, die sich in der DNA bzw. auf das Erbgut des Kindes übertragen. Die seit 2005 existierende Genehmigung der Verwendung des Insektizids läuft nächstes Jahr aus und wird auf Grund der gesundheitlichen Risiken auch nicht verlängert. Auch schon in kleinen Mengen ist die Verwendung von Chlorpyrifos schädlich, sodass auch keine „sicheren“ Höchstgrenzen festgelegt werden können und nur ein gesamtes Verbot das gewünschte Ziel des Gesundheitsschutzes erreicht.

Auf die Nachfrage der Parlamentarier, welche Unterstützung bzw. Kompensation Landwirte erwarten können, die momentan noch Chloripyrifos einsetzten, verwies die Vertreterin der Kommission auf die zahlreichen Alternativen an Insektiziden, die es auf dem Markt gebe und ebenfalls die gewünschten Effekte erzielen. Außerdem fördere die Kommission auch die industrielle Forschung und Entwicklung neuer, gesundheits- und umweltverträglicher Insektizide. Insgesamt trage die in regelmäßige Abständen stattfindende Neubewertung (anhand der aktuellen Forschung) der sich auf dem Markt befindlichen Insektiziden dazu bei, die Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten.

In Deutschland ist der Einsatz von chlorpyrifoshaltiger Insektizide schon seit 2009 verboten. (KH)

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