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Klarstellungen beim EU-Handelsabkommen mit Kanada

Das Bundeswirtschaftsministerium und die Europäische Kommission haben sich am 29. August 2022 auf Klarstellungen beim Investitionsschutz im Handelsabkommen CETA mit Kanada verständigt. Bei den präziseren Definitionen geht es um Maßnahmen im Rahmen der Klima-, Energie- oder Gesundheitspolitik, die nicht von Investo-ren ausgehebelt werden oder zu Schadenersatzansprüchen führen können.
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Ziel der Vereinbarung ist, die Rechtssicherheit zu gewährleisten und jeglichen Missbrauch des CETA-Abkommens auszuschließen. Der Textentwurf enthält eine genauere Definition der Begriffe „indirekte Enteignung“ und „faire und billige Behandlung“ von Investoren. Damit soll sichergestellt werden, dass die Parteien in den Bereichen Klima, Energie und Gesundheit gesetzgeberische Maßnahmen ergreifen können, um legitime öffentliche Ziele zu erreichen und gleichzeitig ein möglicher Missbrauch des Streitbeilegungsmechanismus durch Investoren verhindert werden kann.

Nun muss innerhalb der EU-Mitgliedstaaten um Unterstützung für die zwischen Deutschland und der Kommission gefundenen klarstellenden Interpretationserklärungen geworben werden. Bei Zustimmung der anderen EU-Länder wird die Kommission, die für Handelsfragen zuständig ist, die kanadischen Partner konsultieren, so dass die neuen Definitionen so schnell wie möglich vom Gemeinsamen Ausschuss der CETA-Vertragspartner verabschiedet werden können. (UV)

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