Die Umweltministerinnen und -minister der Mitgliedstaaten haben sich am 23. Oktober 2020 in Luxemburg getroffen. Im Rahmen der deutschen Ratspräsidentschaft führte Bundesumweltministerin Svenja Schulze den Vorsitz.
In seinen Schlussfolgerungen unterstützt der Umweltrat die im Mai 2020 von der Kommission vorgestellte Biodiversitätsstrategie für 2030 (COM(2020) 380). Diese sei eine sehr gute Grundlage für weitere Beratungen auf internationaler Ebene und ein geeigneter Beitrag zum Standpunkt der EU für die 15. Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über die biologische Vielfalt 2021 in Kunming (China).
Die Mitgliedstaaten begrüßen das von der Kommission vorgeschlagene Ziel, mindestens 30 Prozent der Landfläche und 30 Prozent der Meere der EU zu schützen und damit auch ein Drittel besonders streng geschützter Flächen. Dieses Ziel müsse von der EU insgesamt erreicht werden, „wobei alle Mitgliedstaaten zu diesen gemeinsamen Anstrengungen beitragen und die nationalen Gegebenheiten berücksichtigt werden müssen“. Für diese Flächen sollen weitere Ausweisungen erfolgen, die über das Natura-2000-Netz hinausgehen. Angesichts des von der Kommission errechneten Bedarfs von jährlich mindestens 20 Mrd. Euro für den Schutz der biologischen Vielfalt hält es der Rat für erforderlich, „dass ein erheblicher Teil der 30 Prozent der EU-Haushaltsmittel und der Ausgaben im Rahmen des Aufbauinstruments „Next Generation EU“, die an Klimaschutzmaßnahmen gebunden sind, in die Erhaltung der biologischen Vielfalt und in naturbasierte Lösungen zur Förderung der biologischen Vielfalt investiert werden“.
Zum Vorschlag der Kommission zur legislativen Verankerung der Klimaneutralität bis 2050 (COM(2020) 80) und zur Erhöhung des EU-Klimaziels für 2030 auf eine Treibhausgasreduktion von 55 Prozent gegenüber 1990 (COM(2020) 563) hat der Umweltrat eine partielle allgemeine Ausrichtung verabschiedet, sodass die Trilogverhandlungen zwischen Rat, Kommission und Europäischem Parlament (EP) beginnen können. Die Einigung sieht noch keine Höhe für das EU-Klimaziel 2030 vor, weil sich der Europäische Rat vorbehalten hat, das Klimaziel der EU für 2030 selbst im Dezember 2020 festzulegen. Die partielle allgemeine Ausrichtung fordert ein Zwischenziel für 2040.
Exekutiv-Vizepräsident Frans Timmermans ging in seinen Ausführungen auf den Zusammenhang zwischen der COVID-19-Krise und den Krisen des Klimaschutzes und der Artenvielfalt ein. Der Ehrgeiz der EU, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen, solle vom Klimagesetz unterstützt werden, um sicherzustellen, dass die EU auf dem eingeschlagenen Weg bleibe. Die EU brauche eine grüne und nachhaltige wirtschaftliche Erholung von der Pandemie.
Die erforderliche qualifizierte Mehrheit für eine Ratsposition zur Trinkwasserrichtlinie wurde bei Stimmenthaltung Österreichs und der Gegenstimme Ungarns erreicht. Umweltkommissar Timmermans informierte den Umweltrat über den Vorschlag der Kommission für eine nachhaltige Chemikalienstrategie (COM(2020) 667) als erstem Schritt zu einer schadstofffreien Umwelt. Besonders schädliche Chemikalien sollen verboten werden, sofern sie nicht zwingend erforderlich und nicht ersetzbar sind. Ebenso informierte der Kommissar über den Kommissionsvorschlag zur Umsetzung des Aarhus-Übereinkommens zum Zugang zu Rechtsschutz in Umweltfragen (COM(2020) 642 und COM(2020) 643). (TS)