| Europäische Steuerpolitik

KOM-Vorschlag zur Stärkung der Bekämpfung von Mehrwertsteuer-Betrug

Die Europäische Kommission (KOM) hat am 14. November 2025 einen Vorschlag veröffentlicht, mit dem die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Staatsanwaltschaft (EPPO), dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) und den Mitgliedstaaten verbessert werden soll. Ziel ist es, den Informationsaustausch im Bereich der Mehrwertsteuer (MwSt) zu verbessern und dadurch die Bekämpfung von Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU zu steigern.
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Kern des Vorschlags ist die Schaffung einer Rechtsgrundlage für den direkten Zugriff in Echtzeit von EPPO und OLAF auf relevante MwSt.-Daten, insbesondere zu grenzüberschreitenden Umsätzen. Diese Daten sollen künftig über digitale Meldepflichten bereitgestellt werden, wie es im Gesetzespaket der KOM „MwSt. im digitalen Zeitalter“ vorgesehen ist. Durch einen zentralisierten Zugang und unmittelbar verfügbare Informationen soll die Beweiserhebung bei grenzüberschreitenden Betrugsfällen vereinfacht und die Koordinierung von Ermittlungen beschleunigt werden.

Die KOM betont, dass insbesondere Karussellbetrug erhebliche finanzielle Schäden verursache – nach Schätzungen jährlich zwischen 12,5 und 32,8 Mrd. Euro und erheblich zur MwSt.-Lücke von über 89 Mrd. Euro im Jahr 2022 beigetragen habe. Beim Karussellbetrug handelt es sich um ein grenzüberschreitendes Mehrwertsteuerbetrugssystem, bei dem Waren steuerfrei erworben werden, die vereinnahmte Umsatzsteuer aus Weiterverkäufen aber nicht abgeführt und dadurch nachfolgenden Unternehmen unberechtigt Vorsteuererstattungen ermöglicht werden. Die KOM identifiziert in ihrem Vorschlag daher zentrale Bereiche, in denen die administrative Zusammenarbeit weiter verbessert werden soll. Dazu zählen eine effizientere Nutzung von Eurofisc als Frühwarnmechanismus, eine stärkere Zusammenarbeit zwischen Steuer- und Zollbehörden bei der Betrugsbekämpfung im Importbereich und eine engere Kooperation auf europäischer Ebene, zum Beispiel zwischen OLAF, EPPO und Europol. 

Der Änderungsvorschlag der KOM wird nun dem Europäischen Parlament und dem Rat der EU zur Beratung und Annahme vorgelegt. Nach Einigung und Veröffentlichung im Amtsblatt der EU treten die neuen Bestimmungen dann in Kraft.

Den Vorschlag der KOM finden Sie hier. (YA)

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