| Binnenmarkt

Kommission aktualisiert Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung

Die Kommission hat am 23. Juli 2021 eine aktualisierte Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) veröffentlicht, mit der sie dessen Anwendungsbereich erweitert. Die Mitgliedstaaten erhalten damit die Möglichkeit, Unternehmen in zusätzlichen Bereichen zu subventionieren, ohne dafür vorher von der Kommission eine Genehmigung zu erhalten.

Konkret hat die Kommission Beihilfevorschriften für Vorhaben im Rahmen europäischer Förderprogramme, zur Förderung des digitalen und ökologischen Wandels sowie zur Bewältigung der Corona-Krise vereinfacht.

Insgesamt hat die Kommission die Beihilfevorschriften für nationale Finanzierungen, die in den Anwendungsbereich bestimmter europäischer Förderprogramme fallen, gestrafft. Den Mitgliedstaaten soll so die Möglichkeit eröffnet werden, dringend benötigte Mittel für die wirtschaftliche Erholung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie bereitzustellen. Dabei geht es zum einen um Mittel aus dem Fonds „InvestEU“ für Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte, die im Rahmen von Horizont 2020 oder Horizont Europa ein Exzellenzsiegel erhalten haben oder auch um Projekte der Europäischen territorialen Zusammenarbeit (ETZ).

Zum anderen dürfen die Mitgliedstaaten ohne vorherige Genehmigung durch die Kommission auch Projekte für den Klimaschutz und die Digitalisierung bezuschussen, die es ihnen ermöglichen, Unternehmen bei der Bewältigung der Corona-Krise zu unterstützen. Dazu gehören Vorhaben zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden, für die Ladeinfrastruktur emissionsarmer Fahrzeuge, für Breitbandnetze, 4G- und 5G-Mobilfunknetze, bestimmte transeuropäische Infrastrukturprojekte und digitale Konnektivität. (UV)

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