| Beihilfen

Kommission beanstandet deutsche Braunkohlehilfen

Wirtschaftswachstum - rauchender Schornstein
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Die EU-Kommission hat am 2. März 2021 eine beihilferechtliche Prüfung der deutschen Entschädigungszahlungen an Betreiber von Braunkohlekraftwerken gestartet. Sie will in den nächsten Monaten prüfen, ob die Entschädigungen an RWE und Leag von insgesamt 4,35 Mrd. Euro für die vorzeitige Abschaltung von Braunkohlekraftwerken bis 2038 mit dem EU-Wettbewerbsrecht vereinbar sind. Die Kommission hat Zweifel, ob die Hilfen auf das Mindestmaß beschränkt sind, um den Wettbewerb im europäischen Binnenmarkt nicht zu verzerren.

Aufgrund der ihr derzeit zur Verfügung stehenden Informationen geht die Kommission davon aus, dass die Entschädigungen an die Energiekonzerne eine unerlaubte staatliche Beihilfe darstellen. Vor allem die Angemessenheit der Kompensation in Bezug auf den Ausgleich für entgangene Gewinne sei zu beanstanden. So reichten die Gewinnprognosen sehr weit in die Zukunft, so dass der finanzielle Ausgleich das erforderliche Mindestmaß überschreiten könnte. Auch die von der Bundesregierung angesetzten Brennstoff- und CO2-Preise zur Berechnung der entgangenen Gewinne stoßen auf Bedenken. Schließlich fehlten weitere Informationen über zusätzliche Tagebaukosten der Betreiber.

Gleichzeitig bestätigte die Kommission aber, dass der Ausstieg aus der Braunkohle in Deutschland im Einklang mit den europäischen Klimaschutzzielen im „Green Deal“ stehe. RWE soll 2,6 Mrd. Euro und Leag 1,75 Mrd. Euro für entgangene Gewinne aus dem Stromverkauf und für zusätzliche Tagebaukosten aufgrund der früheren Stilllegung erhalten. Da die EU-Kommission die Kohlehilfen nicht im Grundsatz bemängelt, sondern vielmehr deren Höhe beanstandet, könnte sie am Ende des Prüfverfahrens eine Verringerung der Entschädigungen verordnen.

Im Gegensatz zur Braunkohle stoßen die Entschädigungsregeln für den Steinkohleausstieg nicht auf Bedenken der EU-Kommission. Im November 2020 hatte sie die Kompensationszahlungen nach dem Ausschreibungsprinzip genehmigt. (UV)

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