In dem geänderten Aufbau- und Resilienzplan (ARF) hatte Deutschland beantragt, zusätzliche Investitionen zum Ausbau grüner Fernwärmenetze, zum Erwerb von Elektrofahrzeugen durch Privatpersonen und zum Ausbau der Ladeinfrastruktur tätigen zu können. Zusammen mit den bereits vorhandenen Maßnahmen soll dadurch die Abhängigkeit Deutschlands von fossilen Brennstoffen verringert und die Energieeffizienz im Verkehrssektor verbessert werden. Gleichzeitig wird der Schwerpunkt des deutschen Plans noch stärker auf den ökologischen Wandel gelegt, indem 47 Prozent der verfügbaren Mittel für Klimaschutzmaßnahmen vorgesehen sind. Zuvor waren es 42 Prozent.
Der Änderungsantrag Deutschlands folgte auf den gestiegenen Höchstbetrag für die Mittelzuweisung von 25,6 Mrd. Euro auf 28 Mrd. Euro. Diese Erhöhung ist Teil einer im Juni 2022 erfolgten Aktualisierung des Zuweisungsschlüssels für die Zuteilung von Finanzhilfen aus der ARF. Sie spiegelt das wirtschaftliche Ergebnis Deutschlands in den Jahren 2020 und 2021 wider, das im Vergleich zu den ursprünglichen Annahmen schlechter ausfiel. Bislang hat Deutschland im August 2021 eine ARF-Vorfinanzierung in Höhe von 2,25 Mrd. Euro erhalten. Im September 2023 wurde der erste Zahlungsantrag vorgelegt. Er wird derzeit von der KOM geprüft.
Der Rat hat nun vier Wochen Zeit, um den Entscheidungsvorschlag der KOM zur Billigung des überarbeiteten Plans anzunehmen. (UV)