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Kommission billigt Abkommen mit USA

Am 10. Juli 2023 hat die Europäische Kommission (KOM) das transatlantische Datenschutzabkommen zwischen der EU und den USA angenommen, das Unternehmen und Privatpersonen einen ausreichenden Schutz bei Austausch von personengebundenen Daten gewähren soll. Die Europäische Kommission bestätigt damit die Angemessenheit für den EU-US-Datenschutzrahmen. Das bedeutet, dass die USA ein angemessenes Schutzniveau - vergleichbar mit dem der Europäischen Union - für personenbezogene Daten gewährleisten, die auf der Grundlage des neuen Rahmens aus der EU an US-Unternehmen übermittelt werden.
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Ein neues Rahmenabkommen mit den USA war notwendig geworden, nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) bislang alle Abkommen der EU mit der US-Administration aufgrund gravierender Verstöße gegen einschlägige EU-Datenschutzgesetze verworfen hatte. Mit dem Abkommen werden neue verbindliche Garantien eingeführt, um sicherzustellen, dass der Zugang von US-Nachrichtendiensten zu EU-Daten auf ein notwendiges und verhältnismäßiges Maß beschränkt ist. Außerdem wird ein Gericht zur Datenschutzüberprüfung (Data Protection Review Court) geschaffen, zu dem Einzelpersonen in der EU Zugang haben.

Im Vorfeld dieser Entscheidung hatte sich das Europäische Parlament im Rahmen einer für die Kommission unverbindlichen Stellungnahme am 13. April 2023 gegen dieses Rahmenabkommen ausgesprochen. Der Europäische Datenschutzausschuss lobte in seiner Stellungnahme vom 28. Februar 2023 zwar die Verbesserungen im Vergleich zu den vorherigen Abkommen, dennoch fand auch er erhebliche Kritikpunkte, wie bspw. die Weiterübermittlung der Daten, den Umfang der Ausnahmen, die vorübergehende Massenerhebung von Daten und die praktische Funktionsweise des Rechtsbehelfsverfahrens. (UV)

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