Mit der neuen deutschen Förderung werden Eisenbahnunternehmen, die Elektroantriebe nutzen, finanziell unterstützt. Förderfähig sind Unternehmen sowohl im Güter- als auch im Personenverkehr. Ziel der Regelung ist es, Eisenbahnunternehmen von einem Teil der zusätzlichen Stromkosten zu entlasten, die aufgrund des außergewöhnlichen Anstiegs der Strompreise durch den Krieg Russlands gegen die Ukraine entstanden sind. Auf diese Weise zielt die Regelung darauf ab, die Verkehrsverlagerung von der Straße auf elektrisch betriebenen Schienenverkehr zu erhalten und so ein umweltfreundlicheres Verkehrsmittel zu fördern. Die Beihilfe wird in Form monatlicher verbilligter Stromrechnungen für Betreiber im Schienengüter- und im Schienenpersonenverkehr gewährt. Die Stromversorger werden dann vom deutschen Staat analog zur Höhe des gewährten Rabatts entschädigt. Die Beihilferegelung gilt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023.
Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses über das Beihilfenregister der Kommission unter der Nummer SA.105120 zugänglich gemacht. (UV)