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Kommission bringt Halbleiter-Initiative auf den Weg

Mit ihrer Initiative für ein „Chip-Gesetz“ will die Kommission die Abhängigkeit der EU bei der Halbleitertechnologie verringern. Im Mittelpunkt der Initiative, die am 8. Februar 2022 vorgestellt wurde, stehen zwei Verordnungsvorschläge: Die strategische Neuausrichtung des bereits bestehenden Gemeinsamen Unternehmens für digitale Schlüsseltechnologien und die Verordnung zur Schaffung eines Rahmens von Maßnahmen zur Stärkung des europäischen Halbleiter-Ökosystems.

Ergänzt werden die beiden Legislativvorschläge durch eine Mitteilung, die die europäische Halbleiter-Strategie erläutert sowie durch eine Empfehlung der Kommission für ein gemeinsames Instrumentarium und einen EU-Überwachungsmechanismus.

Mit Hilfe des neuausgerichteten Gemeinsamen Unternehmens sollen 11 Mrd. Euro an EU-Mitteln bereitgestellt werden. Hiermit sollen Forschung, Entwicklung und Innovation gestärkt, der Einsatz fortschrittlicher Halbleiter-Werkzeuge, die Errichtung von Pilotanlagen für Prototypen ermöglicht sowie neue Halbleitermodelle getestet und erprobt werden. Die Mittel sollen zudem dazu dienen, Fachkräfte auszubilden und ein „vertieftes Verständnis des Halbleiter-Ökosystems und der Wertschöpfungskette“ zu entwickeln. Insgesamt sollen hiermit 43 Mrd. Euro in Form von öffentlichen und privaten Investitionen mobilisiert werden. Zentrale Finanzierungsinstrumente sollen die Programme „Digitales Europa“ und „Horizont Europa“ sein.

Mit der Verordnung über den Rahmen für das Halbleiter-Ökosystem, dem eigentlichen Chips-Gesetz also, sollen Anreize für Investitionen und verbesserte Produktionskapazitäten gesetzt und damit die Versorgungssicherheit gefördert werden. Zudem sollen über einen Chip-Fonds Start-Ups dabei unterstützt werden, Innovationen zur Marktreife zu bringen.

Ein neues Koordinationsgremium zwischen den Mitgliedstaaten und Europäischer Kommission soll das Angebot von und die Nachfrage nach Halbleitern überwachen und damit das rechtzeitige Erkennen von Engpässen ermöglichen. Für diesen neuen Mechanismus sollen Schlüsselinformationen von Unternehmen gesammelt und Hauptschwachstellen und -engpässe kartiert werden. Das Gremium soll zudem für eine gemeinsame Krisenbewertung sorgen und die zu ergreifende Maßnahmen aus dem ebenfalls vorlegten neuen Notfallinstrumentarium koordinieren. Außerdem soll es eine gemeinsame Krisenreaktion sicherstellen können. Dies wird mit der begleitenden Empfehlung an die Mitgliedstaaten unterstützt. (MK)

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