Die KOM schlägt die Einführung einer Wesentlichkeitsschwelle vor, ab der Unternehmen – sowohl Finanz- als auch Nicht-Finanzunternehmen – die Einhaltung der EU-Taxonomie nicht mehr überwachen müssen. Die neuen Regeln würden auch bestimmte Unternehmen von der obligatorischen Einhaltung der Taxonomie befreien und kürzere bzw. einfachere Berichtsvorlagen schaffen. Das Ergebnis wäre ein weniger strenges regulatorisches Umfeld für Unternehmen, die sich als nachhaltig bezeichnen möchten.
In dem Vorschlag heißt es, dass eine mangelnde Wesentlichkeit angenommen wird, wenn der Wert einer nicht wesentlichen Aktivität unter zehn Prozent der Nenner der Key Performance Indicators (KPIs) und der kumulierte Wert der nicht wesentlichen Aktivitäten insgesamt unter 30 Prozent des Nenners der KPIs läge. KPI´s, auch Schlüsselkennzahlen genannt, sind messbare Größen, die den Fortschritt eines Unternehmens oder Projekts beim Erreichen seiner Ziele anzeigen. Sie dienen dazu, den Erfolg oder die Leistung in verschiedenen Bereichen zu bewerten und strategische Entscheidungen zu unterstützen. Dies würde es Unternehmen ermöglichen, sich auf die Bewertung der Taxonomie-Eignung und -Konformität jener Aktivitäten zu konzentrieren, die einen wesentlichen Anteil ihrer Einnahmen, ihres Kapitals oder ihrer Betriebsausgaben ausmachen würden.
Das Omnibus-I-Paket wird derzeit zwischen den europäischen Gesetzgebern verhandelt und stellt eines der Schlüsselprojekte der KOM dar. (YA)