| Corona-Pandemie

Kommission empfiehlt Lockerung der Einreisebeschränkungen

Die Kommission hat den Mitgliedstaaten am 3. Mai 2021 in einem Vorschlag empfohlen, die bestehenden Beschränkungen nicht unbedingt notwendiger Reisen in die EU teilweise aufzuheben und den Schwellenwert für die Zahl an Corona-Fällen in Drittstaaten, aus denen alle Reisen erlaubt sein sollen, von 25 auf 100 zu erhöhen. Sollte sich das Infektionsgeschehen in einem Drittstaat verschlechtern, soll eine Notbremse greifen.

Die Kommission schlägt vor, dass die Mitgliedstaaten die Beschränkungen von nicht unbedingt notwendigen Reisen in die EU für geimpfte Personen aufheben. Begründet wird das mit den jüngsten wissenschaftlichen Gutachten, denen zufolge Impfungen erheblich zur Unterbrechung der Übertragungskette beitragen. Die Mitgliedstaaten sollten Personen, die mindestens 14 Tage vor ihrer Ankunft die letzte empfohlene Dosis eines in der EU zugelassenen Impfstoffs erhalten haben, die Einreise in die EU gestatten. Die Mitgliedstaaten könnten diese Regelung auch auf Personen ausweiten, die mit einem der Impfstoffe geimpft worden sind, für die eine Notfallzulassung der WHO vorliegt. Beschließen die Mitgliedstaaten außerdem, von der Verpflichtung zur Vorlage eines negativen PCR-Tests und/oder einer Quarantänepflicht für geimpfte Personen in ihrem Hoheitsgebiet abzusehen, so sollte dies auch für geimpfte Reisende aus Drittländern gelten.

Derzeit sind nicht unbedingt notwendige Reisen ungeachtet des individuellen Impfstatus von Reisenden nur aus sieben Ländern mit guter epidemiologischer Lage gestattet. Diese Liste ist von den Mitgliedstaaten auf Grundlage von epidemiologischen Kriterien beschlossen worden. Hier schlägt die Kommission eine Anpassung der Kriterien vor, um damit den zunehmend sichtbaren positiven Auswirkungen der Impfkampagnen Rechnung zu tragen. So soll der Schwellenwert der kumulativen 14-Tage-Melderate für Covid-Fälle von 25 auf 100 angehoben werden. Dieser Wert liegt nach wie vor deutlich unter dem derzeitigen EU-Durchschnitt von über 420. Mithilfe des angepassten Schwellenwerts könnte der Rat eine Erweiterung der Liste um weitere Länder, aus denen ungeachtet des Impfstatus nicht unbedingt notwendige Reisen gestattet sind, beschließen. Diese Liste sollte der Rat wie bisher mindestens alle zwei Wochen überprüfen.

Um bedarfsgerecht auf aktuelle Entwicklungen des Infektionsgeschehens reagieren zu können, werden die Lockerungsmaßnahmen durch einen neuen „Notfallbremsmechanismus“ ergänzt. Durch ein auf EU-Ebene koordiniertes Vorgehen soll das Risiko des Eindringens neuer Coronavirus-Varianten in die EU begrenzt werden. Wenn sich die epidemiologische Lage in einem Drittstaat rasch verschlechtert und insbesondere wenn unter Beobachtung eine Variante festgestellt wird, kann ein Mitgliedstaat alle Einreisen dort ansässiger Drittstaatsangehöriger umgehend und vorübergehend aussetzen. Wenn solche Beschränkungen von einem Mitgliedstaat verhängt werden, sollten die Mitgliedstaaten die Situation in den entsprechenden Ratsstrukturen gemeinsam in koordinierter Weise überprüfen.

Im nächsten Schritt ist der Kommissionsvorschlag vom Rat zu prüfen. Sobald der Vorschlag angenommen ist, müssen die Mitgliedstaaten die in der Empfehlung dargelegten Maßnahmen umsetzen. (UV)

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