Am 11. Juni 2020 hat die Kommission vorgeschlagen, die bestehenden Einreisebeschränkungen für nicht notwendige Reisen von Drittstaaten in die Europäischen Union bis zum 30. Juni 2020 zu verlängern. Dem vorausgehen soll eine Lockerung der Reisebeschränkungen an den europäischen Binnengrenzen.
Die zuständige Kommissarin Ylva Johansson erklärte, dass die Aufhebung der Beschränkungen an den Binnengrenzen Vorrang vor der Erleichterung der Einreise an den EU-Grenzen haben solle. Die Kommission empfiehlt den Schengen-Staaten und den assoziierten Schengen-Ländern eine Aufhebung der Beschränkungen bereits zum 15. Juni 2020.
Innenkommissarin Johansson erklärte, dass internationale Reisen „von entscheidender Bedeutung für den Tourismus und die Geschäftswelt sowie für ein Wiedersehen mit Familie und Freunden“ sei. Aufgrund der epidemiologischen Lage sei es an der Zeit, konkrete Vorbereitungen für die Aufhebung der Beschränkungen ab dem 1. Juli 2020 zu treffen, sagte die Kommissarin, mahnte aber weiterhin zu anhaltender Vorsicht.
Die Aufhebung der Beschränkungen an den EU-Außengrenzen sollte koordiniert von allen Mitgliedstaaten und für ausgewählte Länder vorgenommen werden. Da Reisende in die Europäische Union sich innerhalb dieser frei bewegen können, sei es von großer Bedeutung, dass die Länder sich unter einander absprechen. Eine gemeinsame Liste, die bis zum 1. Juli 2020 in Frage kommende Länder benennt, sowie eine gemeinsame Checkliste seien deshalb angeraten. Grundlage für die Erstellung der Listen sollen objektive Kriterien sein, darunter die Abwägung der Gesundheitssituation und die Möglichkeit zur Anwendung von Eindämmungsmaßnahmen während der Reise. Hierfür zu berücksichtigen sind sowohl Informationen des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) als auch der Weltgesundheitsorganisation (WHO).
So sollen aufgrund der vergleichbaren epidemiologischen Situation auch Einreisen aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, des Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien zum 1. Juli 2020 möglich sein, so die Kommission. In ihrer Mitteilung empfiehlt sie abschließend ausdrücklich, dass alle Mitgliedstaaten, die noch keine Lockerung der Reisebeschränkungen vollzogen haben, dies bis zum 15. Juni 2020 tun sollten. (sch)
https://ec.europa.eu/germany/news/20200611-einreisebeschraenkung_de