| Vertragsverletzungsverfahren

Kommission erhebt Klage gegen Polen

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Die Kommission hat am 31. März 2021 beschlossen, vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen des am 20. Dezember 2019 beschlossenen und am 14. Februar 2020 in Kraft getretenen Justizgesetzes ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen zu erheben. Ebenfalls ersucht die Kommission den EuGH um den Erlass einstweiliger Anordnungen bis zur endgültigen Verkündung eines Urteils.

Nach Auffassung der Kommission ist durch dieses Gesetz die Unabhängigkeit der polnischen Richter in Gefahr. Ebenfalls steht dieses Gesetz nicht im Einklang mit dem Vorrang des EU-Rechts.

Einen wichtigen Kritikpunkt nimmt die Disziplinarkammer des polnischen Obersten Gerichts ein, dessen Unabhängigkeit aus Sicht der Kommission nicht gewahrt ist und dessen Entscheidungen (besonders im Hinblick auf eine mögliche Strafverfolgung einzelner Richter) die polnischen Richter in ihrer Arbeit beeinträchtigen können.

Weitere Informationen finden Sie hier. (AR)

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