Gemäß den geltenden Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) aus dem Jahr 2011, können die Mitgliedstaaten Unternehmen einen finanziellen Ausgleich für die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse im sozialem Wohnungsbau gewähren, ohne dass die gewährte öffentliche Beihilfe zuvor von der KOM genehmigt wurde und ohne dass die Ausgleichszahlungen begrenzt sind. Da erschwinglicher Wohnraum jedoch nicht im EU-Recht definiert ist, ist es für die Mitgliedstaaten schwierig, die geltenden Beihilfevorschriften anzuwenden. Die geltende Rechtslage ist deshalb nach Ansicht der KOM nicht geeignet, den bestehenden Bedarf zu decken.
Als Reaktion auf die akute Wohnungskrise hat die KOM eine Task Force für erschwinglichen Wohnraum eingerichtet, die die Arbeitsabläufe der KOM im Bereich Wohnungswesen koordinieren soll. Für 2026 ist die Vorlage eines europäischen Plans für erschwinglichen Wohnraum durch die KOM geplant, der die wohnungspolitischen Maßnahmen und Initiativen der Mitgliedstaaten sowie der regionalen und lokalen Regierungen ergänzen soll, wobei das Subsidiaritätsprinzip im Wohnungswesen zu beachten ist und die verschiedenen Interessen der zahlreichen Beteiligten zu berücksichtigen sind. Zu den wichtigsten geplanten Initiativen gehört die Überarbeitung der Vorschriften für staatliche Beihilfen, mit der die KOM ihr Versprechen einlöst, die Finanzierung von Energieeffizienz und erschwinglichem Wohnraum zu erleichtern.
Beiträge zur Konsultation können bis zum 31. Juli 2025 auf der Internetseite zur Konsultation für einen besseren Zugang zu bezahlbarem Wohnraum eingereicht werden.
Weitere Informationen in der Presseerklärung der KOM. (UV)