| Industriepolitik

Kommission erweitert Förderung der Industrie durch Strompreiskompensation

Die Europäische Kommission (KOM) erlaubt zukünftig mehr staatliche Beihilfen für energieintensive Industrien. Sie hat am 23. Dezember 2025 Änderung der Leitlinien für Beihilfen im Zusammenhang mit dem System für den Handel mit Emissionszertifikaten, der sogenannten Strompreiskompensation, verabschiedet. Damit wird die Liste der begünstigten Unternehmen erweitert und die Förderung erhöht. Durch die Neuerungen soll die Abwanderung von energieintensiven Industrieunternehmen aufgrund der gestiegenen Preise für CO2-Zertifikate im europäischen Emissionshandel vermieden werden.
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Aufgrund des anhaltenden Anstiegs der CO2-Kosten seit der Annahme der „Leitlinien für bestimmte Beihilfemaßnahmen im Zusammenhang mit dem System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten nach 2021“ (Leitlinien für EHS-Beihilfen) im Jahr 2020 ist nach Auffassung der KOM das Risiko einer Verlagerung von CO2‑Emissionen gestiegen. Das gelte insbesondere für diejenigen Sektoren, die dem internationalen Wettbewerb ausgesetzt sind, bei denen aber damals nicht von einem tatsächlichen Verlagerungsrisiko ausgegangen wurde. Die KOM hat deshalb eine Reihe von Änderungen vorgeschlagen. So wird zum einen die Liste der Industriezweige erweitert, die für einen Ausgleich der Strompreise infrage kommen – dazu gehören künftig etwa zusätzliche Teile der Chemieindustrie (Kunststoff, Düngemittel, Chemiefasern, Farbstoffe), Teile der Keramik- und Glasindustrie, Teile der Metallverarbeitung, die Batterieherstellung sowie energieintensive Unternehmen der Holz- Textil- und Nahrungsmittelverarbeitung. Für Branchen, die bereits eine Kompensation erhalten, wird zudem der förderfähige Anteil der Stromkosten von 75 auf 80 Prozent erhöht. Ergänzend wird den Mitgliedstaaten eingeräumt, zusätzliche Sektoren oder Teilsektoren zu melden, die nicht in der geänderten Liste der beihilfefähigen Sektoren aufgeführt sind. Dazu müssen sie nachweisen, dass ein tatsächliches Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen besteht. Große Beihilfeempfänger werden verpflichtet, zum grünen Wandel beizutragen, indem sie unter anderem einen Teil der Beihilfe in Vorhaben investieren, die zur Senkung der Kosten des Stromsystems beitragen.

Durch die angepassten Leitlinien soll sichergestellt werden, dass der indirekte EHS‑Ausgleichsmechanismus gerecht und effizient bleibt. Die KOM verspricht sich von den Änderungen, einen wirksamen Schutz bestimmter Sektoren vor der Verlagerung von CO2-Emissionen sowie Anreize für Investitionen in die Dekarbonisierung aufrechtzuerhalten.

Weitere Informationen auf der Internetseite der KOM. (UV)

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