| Künstliche Intelligenz

Kommission fordert verpflichtende Kennzeichnung KI-generierter Inhalte

Im Rahmen der jüngsten Entwicklungen hat die Europäische Kommission (KOM) die verpflichtende Kennzeichnung von durch Künstliche Intelligenz (KI) generierte Netzinhalte eingefordert. Bei einem Treffen mit den Unterzeichnern des Verhaltenskodexes gegen Desinformation hat die Kommissionsvizepräsidentin Věra Jourová am 5. Juni 2023 angeregt, den Verhaltenskodex um eine „KI-Passage“ zu ergänzen.

Das Ziel des neuen Passus ist die Eindämmung von Hassrede und Fake News, denn KI ermögliche das Erstellen und Verbreiten von Bildern und Informationen über nie dagewesene Geschehnisse, sogenannte „Deepfakes“. Durch eine Etikettierung der Daten als KI-basiert, wird der Verbraucher sensibilisiert, diese Informationen kritisch zu hinterfragen. 40 Unternehmen, einschließlich Microsoft und Google, haben den Verhaltenskodex unterzeichnet. Sie erklären sich im Einklang mit EU- und nationalen Rechtsvorschriften bereit, transparent über Umsetzungsstrategien und -fortschritte zur Bekämpfung der Desinformation zu berichten.

2018 hat die EU-Kommission erstmalig einen Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Desinformation vorgeschlagen. Dieser enthielt Selbstregulierungsstandards für relevante Unternehmen, um sich auf freiwilliger Basis gegen Desinformation und für die Transparenz und Prüfung von Daten einzusetzen. Im Jahr 2021 wurde dieser Verhaltenskodex verstärkt und enthält nun 44 übergeordnete Verpflichtungen sowie 128 konkrete Maßnahmen. Seit 2022 ist dieser überabeitete Kodex Teil eines breiteren Rechtsrahmens im Zusammenspiel mit Rechtsvorschriften über Transparenz und gezielte politische Werbung, sowie dem Gesetz über digitale Dienste. (VM/UV)

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