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Kommission genehmigt 4,8 Mio. Euro Beihilfe für deutsche Landwirtschaft

Als Entschädigung für durch die Maul- und Klauenseuche entstandenen Einbußen hat die Europäische Kommission am 23. Mai 2025 deutschen Landwirtinnen und Landwirten insgesamt 4,8 Mio. Euro als Beihilfe zugesagt. Die Hilfe soll bis Ende November 2025 an betroffene Betriebe ausgezahlt werden.
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Die Finanzmittel stammen aus einer Krisenreserve der EU-Agrarförderung. Anfang Januar 2025 hatte es einen Ausbruch von Maul- und Klauenseuch (MKS) in Deutschland gegeben, der jedoch erfolgreich eingedämmt werden konnte. Die Krankheit war bei drei Wasserbüffeln in Brandenburg festgestellt worden. In einigen Betrieben, die in Verbindung mit dem Betrieb in Brandenburg standen, wurden daraufhin vorsichtshalber Tiere getötet. Zudem verhängten andere Länder Importstopps für Produkte aus Deutschland.

Weitere Fälle in Deutschland wurde nicht festgestellt. Mitte April 2025 gaben die Behörden offiziell Entwarnung und eine Eindämmungszone in den Landkreisen Märkisch Oderland und Barnim wurde aufgehoben. Deutschland gilt damit wieder als vollständig „MKS-frei“. Die wirtschaftlichen Einbußen für die landwirtschaftlichen Betriebe waren dennoch teils erheblich. MKS ist eine hochansteckende Viruserkrankung bei Klauentieren, also Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen.

Ausführliche Informationen auf der Internetseite der Europäischen Kommission. (UV)

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