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Kommission genehmigt Beihilfe für ArceloMittal

Deutschland darf den Bau einer Demonstrationsanlage zur Herstellung von grünem Stahl mit erneuerbarem Wasserstoff durch die ArcelorMittal Hamburg mit 55 Mio. Euro fördern. Die Europäische Kommission hat am 17. Februar 2023 den Antrag Deutschlands auf Genehmigung der Förderung nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Durch den Einsatz von erneuerbarem Wasserstoff sollen wertvolle Erkenntnisse für den Ausbau dieser Technologie und zur klimafreundlichen Transformation der europäischen Wirtschaft gewonnen werden.
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Mit der Beihilfe, die in Form eines Direktzuschusses in Höhe von 55 Mio. Euro gewährt wird, sollen die Errichtung und die Installation einer Demonstrationsanlage zur Herstellung von grünem Stahl unterstützt werden, die zu 100 Prozent mit erneuerbarem Wasserstoff betrieben wird. Hauptzweck des Vorhabens von ArcelorMittal ist die Anwendung einer Technologie zur Verringerung der Treibhausgasemissionen, die bei den Prozessen zur Herstellung von grünem Stahl anfallen. In der Demonstrationsanlage sollen jährlich bis zu 100.000 Tonnen des wichtigen Stahl-Vorprodukts Eisenschwamm (direktreduziertes Eisenerz) produziert werden können.

Die Europäische Kommission (KOM) hat die Fördermaßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften sowie nach den Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen geprüft. Sie ist dabei zu dem Schluss gekommen, dass die Maßnahme der Herstellung von grünem Stahl gleichzeitig wichtige Ziele der EU-Initiativen unterstützt, wie die des europäischen Grünen Deals, der EU-Wasserstoffstrategie und des europäischen Plans zur Transformation des Energiemarktes (REPowerEU). Nach Einschätzung der KOM überwiegen die positiven Auswirkungen der Beihilfe etwaige Verzerrungen von Wettbewerb und Handel. Deshalb hat die KOM die Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses über das Beihilfenregister der Kommission unter der Nummer SA.63733 öffentlich zugänglich gemacht. (UV)

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