Nach der Entscheidung der KOM durfte die Bundesregierung der DB Cargo durch die jahrelange Übernahme ihrer Verluste eine Beihilfe von 1,9 Mrd. Euro gewähren. Bedingung ist allerdings, dass ein mit der KOM abgestimmter Umstrukturierungsplan umgesetzt wird. Dieser sieht vor, die Tätigkeiten des Unternehmens zu straffen und die Kosten zu senken, um seine langfristige Rentabilität bis Ende 2026 zu gewährleisten. Auf die Beschwerde eines Wettbewerbers hin hatte die KOM im Januar 2022 ein Wettbewerbsverfahren eingeleitet und hauptsächlich vier Sachverhalte untersucht: den unbefristeten Gewinnabführungs- und Verlustübernahmevertrag zwischen der Deutschen Bahn AG und DB Cargo, auf dessen Grundlage die DB AG seit 2012 die Verluste von DB Cargo deckte; die Bereitstellung konzerninterner Dienstleistungen durch die DB AG für DB Cargo zu möglicherweise besonders günstigen Preisen; vorteilhafte Finanzierungsbedingungen für konzerninterne Darlehen und die Teilübernahme der Besoldung der ehemals bei der Deutschen Bundesbahn beschäftigten und derzeit der DB Cargo zugewiesenen Beamten durch das Bundeseisenbahnvermögen.
Der Gewinnabführungs- und Verlustübernahmevertrag stellt laut der Entscheidung der KOM eine staatliche Beihilfe dar. Sie seien mit den Binnenmarktregeln vereinbar, sofern der Umstrukturierungsplan umgesetzt werde. Bei den anderen drei Punkten sieht die KOM keine unzulässigen staatlichen Beihilfen. Die konzerninternen Vereinbarungen und die der DB Cargo gewährten konzerninternen Darlehen seien Transaktionen im Rahmen des normalen Tagesgeschäfts, bei denen der Staat keinen Einfluss ausgeübt habe. Die Teilübernahme der Beamtenbesoldung entspreche den Marktbedingungen. Erfüllt ist bereits die Bedingung, den Gewinnabführungs- und Verlustübernahmevertrag zwischen der DB AG und DB Cargo zu kündigen. Dieser gilt ab dem 1. Januar 2025 nicht mehr.
Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, ist die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses über das Beihilfenregister auf der Internetseite der KOM unter der Nummer SA.50952 zugänglich. (UV)