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Kommission genehmigt Beihilfe für deutsche Reisesicherungsfonds

Gemäß einer Entscheidung der Kommission vom 9. Juli 2021 darf Deutschland im Rahmen der Corona-Krise staatliche Garantien für Darlehen in Höhe von 750 Mio. Euro für einen Reisesicherungsfonds vergeben. Die EU-Kommission genehmigte die Garantieregelung nach dem Beihilferecht. Der Sicherungsfonds soll Reisende bei Insolvenz von Pauschalreiseveranstaltern entschädigen.

Nach der Pauschalreiserichtlinie müssen die Veranstalter sicherstellen, dass Reisenden Beträge erstattet werden, die sie bereits für Leistungen gezahlt haben, die dann aber aufgrund der Insolvenz des Anbieters nicht erbracht werden. Deutschland plant einen aus Beiträgen der Reiseveranstalter finanzierten Reisesicherungsfonds, der ab dem 1. November 2021 bereitstehen soll. Zu diesem Zweck hatte die Bundesregierung eine staatliche Garantie von 750 Mio. Euro bei der Kommission angemeldet.

Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses über das Beihilfenregister der Kommission unter der Nummer SA.63063 zugänglich gemacht. (UV)

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