Konkret will die Bundesregierung die Anschaffung von batterieelektrischen, brennstoffzellen- oder biomethanbetriebenen Bussen, die Einrichtung privater Lade- und Betankungsinfrastrukturen sowie Umweltstudien zum Einsatz solcher Busse unterstützen. Die Förderung soll nach einem offenen Ausschreibungsverfahren erfolgen. Die Kommission sieht keine beihilferechtlichen Probleme in der deutschen Regelung, weil die Beihilfen der Einführung emissionsfreier bzw. emissionsarmer Busse für den Personenverkehr diene und damit zur CO2-Verringerung beitrage.
Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die der Entscheidung über das Beihilfenregister der Kommission unter der Nummer SA.61890 zugänglich gemacht. (UV).