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Kommission genehmigt deutsche Beihilfe zum Ausbau der Ladeinfrastruktur

Deutschland darf den Ausbau von Ladesäulen für Elektrofahrzeuge mit insgesamt 1,8 Mrd. Euro fördern. Die Europäische Kommission hat am 14. Dezember 2022 die deutschen Beihilfen als Beitrag zum Klimaschutz genehmigt. Die Bundesregierung will mit der Förderung ein flächendeckendes Schnellladenetz für E-Autos errichten.
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Durch die Entscheidung der Europäischen Kommission (KOM) ist der Ausbau des so genannte Deutschlandnetzes mit rund 8.500 Schnellladepunkte an 900 Standorten im Bundesgebiet und einer Ladezeit von 15 bis 30 Minuten möglich. So soll den Autofahrerinnen und Autofahrern Sicherheit gegeben werden, dass Ladesäulen flächendeckend zur Verfügung stehen und es auch bei längeren Reisen genügend Möglichkeit zur Aufladung von E-Autos gibt. Das ist insbesondere in Gegenden wichtig, in denen Ladesäulen aufgrund fehlender Wirtschaftlichkeit nicht gebaut werden würden. Die KOM hat die Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften geprüft und ist dabei zu dem Schluss gekommen, dass die angemeldeten Maßnahmen erforderlich und geeignet sind, um den Ausbau der deutschen Schnellladeinfrastruktur in großem Maßstab voranzutreiben. Die Fördergelder sollen in Form von direkten Zuschüssen und laufenden Zahlungen zur Deckung eines Teils der Betriebskosten gewährt werden. Die Förderempfänger werden im Rahmen einer Ausschreibung ausgewählt und sollen Unternehmen mit Erfahrung in der Errichtung und im Betrieb von Ladeinfrastruktur sein. Das Ausschreibeverfahren hatte bereits 2021 stattgefunden, bisher wurden jedoch noch keine Ergebnisse bekannt gegeben.

Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses über das Beihilfenregister der KOM unter der Nummer SA.104749 zugänglich gemacht. (UV)

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