| Wettbewerbspolitik

Kommission genehmigt deutsche Beihilfen zur Bewältigung der Corona-Folgen

Deutschland darf nach positiven Entscheidungen der Kommission den Schienenverkehr mit zusätzlichen finanziellen Beihilfen unterstützen, um die Folgen der Corona-Krise zu bewältigen. In einer ersten Entscheidung vom 2. August 2021 erklärt die Kommission Maßnahmen im Umfang von über 2,5 Mrd. Euro mit dem europäischen Beihilferecht vereinbar, ...
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die eine Senkung der Entgelte ermöglicht, die Eisenbahnunternehmen sowohl im Schienengüterverkehr als auch im Schienenpersonenfernverkehr für den Zugang zur Schieneninfrastruktur entrichten müssen. Die Maßnahmen werden somit dazu beitragen, einen Verlust von Marktanteilen des Schienenverkehrs gegenüber konkurrierenden Verkehrsträgern zu verhindern. Zu einen sollen Unternehmen des Schienenpersonenfernverkehrs um rund 98 Prozent der für die Zeit vom 1. März 2020 bis zum 31. Mai 2022 anfallenden Infrastrukturentgelte entlastet werden. Hierauf entfallen 2,1 Mrd. Euro genehmigten Beihilfen. Mit der zweiten Maßnahme wird eine vergleichbare bestehende Beihilferegelung zur Unterstützung von Schienengüterverkehrsunternehmen angepasst. Mit ca. 410 Mio. Euro soll die Förderung der Güterverkehrsunternehmen auf rund 98 Prozent für die Zeit vom 1. März 2020 bis zum 31. Mai 2021 gezahlten Infrastrukturentgelte erhöhen werden. Die Maßnahme schließt sich an eine vergleichbare Mittelerhöhung für die Zeit vom 1. Juni bis zum 31. Dezember 2021 an, die im Mai 2021 von der Kommission genehmigt wurde.

Mit der zweiten positiven Entscheidung vom 11. August 2021 ermöglicht die Kommission Deutschland die Deutschen Bahn mit 550 Mio. Euro zur unterstützten. Damit kann der Deutschen Bahn ein Ausgleich für die Schäden gewährt werden, die der Tochtergesellschaft DB Fernverkehr zwischen März und Juni 2020 aufgrund der Beschränkungen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie entstanden sind. (UV)

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