| Klimaschutz

Kommission genehmigt deutsche Beihilferegelung für Dekarbonisierung

Deutschland darf nach einer Entscheidung der Europäischen Kommission (KOM) Maßnahmen zur Dekarbonisierung der deutschen Industrie finanziell unterstützen. Am 24. März 2025 wurde bekanntgegeben, dass die KOM eine mit 5 Mrd. Euro ausgestattete deutsche Regelung nach den Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen genehmigt hat.
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Die Regelung unterstützt produzierende Unternehmen, die dem Emissionshandelssystem der EU („EU-EHS“) unterliegen, bei der Verringerung ihres CO2-Ausstoßes. Konkret können Unternehmen Förderung für Vorhaben erhalten, die technische Lösungen für die Elektrifizierung, die Nutzung von Wasserstoff, CO2-Abscheidung und -Speicherung sowie Energieeffizienz einsetzen. Gefördert wird beispielsweise der Brennstoffwechsel in der Zement- und Kalkindustrie oder die Elektrifizierung in der chemischen Industrie sowie neue wasserstoffbasierte Direktreduktionsverfahren in der Stahlproduktion. Die zu fördernden Vorhaben sollen über offene, wettbewerbliche Ausschreibungen ausgewählt werden. Es werden nur die tatsächlichen Mehrkosten, die mit den neuen Produktionsverfahren im Vergleich zu herkömmlichen Verfahren verbunden sind, abgedeckt. Sollte die Durchführung des Vorhabens günstiger werden, müssen Beihilfeempfänger die Differenz an Deutschland zurückzahlen.

Umfängliche Informationen werden in Kürze unter der Nummer SA.116065 im Beihilferegister der KOM veröffentlicht. (UV)

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