Am 23. März 2022 hatte die Kommission den Befristeten Krisenrahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine erlassenen und damit auf Basis der EU-Verträge anerkannt, dass das Wirtschaftsleben der gesamten EU beträchtlich gestört ist. Auf dieser Grundlage hatte die deutsche Bundesregierung bei der Kommission eine Beihilfe-Rahmenregelung mit einem Volumen von rund 11 Mrd. Euro angemeldet, mit der Unternehmen aus allen Wirtschaftszweigen unterstützt werden sollen. Beihilfen können in Form von Kreditbürgschaften („Garantieregelung“) und zinsvergünstigten Darlehen („Regelung für zinsvergünstigte Darlehen“) gewährt werden. Die Gewährung von Beihilfen aufgrund dieser Rahmenregelung ist bis zum 31. Dezember 2022 befristet.
Die Regelung steht allen Wirtschaftszweigen außer Kredit- und Finanzinstituten offen. Im Rahmen der Garantieregelung können Unternehmen neue Darlehen aufnehmen, die durch eine staatliche Bürgschaft von bis zu 90 Prozent des Darlehensbetrags abgesichert werden. Im Rahmen der Regelung für zinsvergünstigte Darlehen können die Beihilfeempfänger Darlehen zu ermäßigten Zinssätzen erhalten, um ihren Investitions- und/oder Betriebsmittelbedarf zu decken.
Der maximale Darlehensbetrag je Empfänger, für den entweder Zinsvergünstigungen oder eine staatliche Bürgschaft in Anspruch genommen werden können, beträgt entweder 15 Prozent des durchschnittlichen jährlichen Gesamtumsatzes des Empfängers oder 50 Prozent der während eines vorab festgelegten Zwölfmonatszeitraums angefallenen Energiekosten. In Ausnahmefällen und bei angemessener Begründung kann der Darlehensbetrag erhöht werden, um den Liquiditätsbedarf eines Begünstigten für einen Zeitraum von zwölf (im Falle kleiner oder mittlerer Unternehmen) oder von sechs Monaten (im Falle großer Unternehmen) zu decken.
Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses über das Beihilfenregister unter der Nummer SA.102631 zugänglich gemacht. (UV)