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Kommission genehmigt deutsche Unternehmens-Beihilfen wegen Ukrainekrieg

Deutschland darf heimischen Unternehmen wegen der angespannten wirtschaftlichen Lage aufgrund des Ukrainekriegs Beihilfen gewähren. Die Europäische Kommission hat am 20. April 2022 die Regelung der Bundesregierung genehmigt, mit der Deutschland vor dem Hintergrund der Invasion der Ukraine durch Russland bis zu 20 Milliarden Euro für die Unterstützung von Unternehmen aller Wirtschaftszweige bereitstellen kann.
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Die deutsche Beihilfemaßnahme wurde auf der Grundlage des am 23. März 2022 von der Kommission erlassenen Befristeten Krisenrahmens für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine genehmigt, in dem die Kommission auf der Grundlage des EU-Rechts anerkennt, dass das Wirtschaftsleben der gesamten Union beträchtlich gestört ist. Deutschland hatte in der Folge eine Beihilferegelung bei der Kommission angemeldet, mit der bis zu 20 Milliarden Euro für die Unterstützung von Unternehmen bereitgestellt werden. Die deutsche Regelung sieht vor, dass Unternehmen jeder Größe und aus allen Wirtschaftszweigen - mit Ausnahme der Finanzbranche - unterstützt werden können, sofern sie von der aktuellen geopolitischen Krise und den damit verbundenen Sanktionen betroffen sind.

Etwaige Beihilfen können in Form von direkten Zuschüssen, Steuer- oder Zahlungsvergünstigungen, rückzahlbaren Vorschüssen, Bürgschaften, Darlehen, Eigenkapital oder als Hybridfinanzierung gewährt werden. Sie sind begrenzt und zeitlich befristet: im Falle von in der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse, der Fischerei und der Aquakultur tätigen Unternehmen auf bis zu 35.000 Euro und in allen anderen Fällen auf bis zu 400.000 Euro je Unternehmen. Außerdem dürfen Beihilfen nur bis 31. Dezember 2022 gewährt werden.

Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses über das Beihilfenregister der Kommission unter der Nummer SA.102542 öffentlich zugänglich gemacht. (UV)

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