Nach Auffassung der Wettbewerbshüter der Kommission steht der Aufbau eines 25 Mrd. Euro schweren paneuropäischen Garantiefonds zur Unterstützung von Unternehmen in Corona-Zeiten im Einklang mit den Beihilferegeln der EU. Auf Grundlage dieser Einschätzung hat die Kommission den Garantiefonds zur Überwindung der Krise am 14. Dezember 2020 gebilligt.
Der europäische Garantiefonds zur Unterstützung von Unternehmen wird von der Europäischen Investitionsbank (EIB) verwaltet werden und rund 200 Mrd. Euro an zusätzlichen Finanzierungen mobilisieren – vor allem für Klein- und Mittelunternehmen. Bisher haben 21 Mitgliedstaaten entschieden, sich an dem Fonds zu beteiligten, darunter auch Deutschland.
Im April 2020 hatte der Europäische Rat die Einrichtung eines paneuropäischen Garantiefonds unter der Verwaltung der Europäischen Investitionsbank-Gruppe als Teil der allgemeinen EU-Reaktion auf den Ausbruch des Coronavirus unterstützt. Er ist eines der drei Sicherheitsnetze, auf die sich der Europäische Rat geeinigt hat, um die wirtschaftlichen Auswirkungen auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Unternehmen und Länder abzumildern.
Der Fonds wird Garantien für Darlehen bereitstellen. Er zielt darauf ab, auf koordinierte Weise den Finanzierungsbedarf europäischer Unternehmen und hier hauptsächlich von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu decken. Voraussetzung ist, dass die Unternehmen voraussichtlich langfristig überlebensfähig sind, aber in der aktuellen Krise in ganz Europa mit Schwierigkeiten zu kämpfen haben. (UV)
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_20_2407