| Corona-Pandemie

Kommission genehmigt neue deutsche Corona-Hilfe

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Die Kommission hat am 20. November 2020 eine deutsche Rahmenregelung genehmigt, über die ein Teil der ungedeckten Fixkosten der von der COVID-19-Pandemie betroffenen Unternehmen abdeckt werden soll. Die Genehmigung erfolgte auf der Grundlage des Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen, den die Kommission im Frühjahr 2020 als Reaktion auf die COVID-Krise veröffentlicht hatte. Die jetzt genehmigte Beihilferegelung ermöglicht Deutschland die Gewährung der „Novemberhilfe“ und der „Novemberhilfe plus“ zur Unterstützung der von den im November 2020 verhängten Ausgangsbeschränkungen betroffenen Unternehmen.

In Ergänzung zu anderen bereits im Verlauf des Jahres 2020 genehmigten deutschen Beihilferegelungen zur Unterstützung von Unternehmen hatte Deutschland eine neue Rahmenregelung bei der Kommission angemeldet. Für diese außerordentliche Wirtschaftshilfe für alle Unternehmen, Selbstständigen, Vereine und Einrichtungen stehen insgesamt 30 Mrd. Euro bereit. Damit können Bund und Länder Regelungen zur Unterstützung von Unternehmen auflegen, die zwischen März 2020 und Juni 2021 Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum im Jahr 2019 verzeichnen. Die Unterstützung aus der Rahmenregelung erfolgt in Form direkter Zuschüsse, staatlicher Garantien für Bankdarlehen oder über vergünstigte öffentliche Darlehen.

Die neue Rahmenregelung wird Deutschland auch die Gewährung der „Novemberhilfe“ und der „Novemberhilfe plus“ zur Unterstützung der von den im November 2020 verhängten Ausgangsbeschränkungen betroffenen Unternehmen ermöglichen. Mit den Beihilfen können die Unternehmen 70 Prozent (Kleinst- und Kleinunternehmen 90 Prozent) ihrer in den Monaten März bis November 2020 nicht durch Einnahmen gedeckten Fixkosten bestreiten. Die Unterstützung für den Monat November darf höchstens 75 Prozent des Umsatzes in diesem Monat betragen. Generell ist die Unterstützung auf höchstens 3 Mio. Euro je Unternehmen begrenzt.

Bei der Prüfung des Beihilferahmens stellte die Kommission fest, dass die deutsche Rahmenregelung die Voraussetzungen des Befristeten Rahmens erfüllt, weil die Beihilfen spätestens am 30. Juni 2021 gewährt werden, für zwischen dem 1. März 2020 und dem 30. Juni 2021 entstehende ungedeckte Fixkosten bestimmt sind, Unternehmen gewährt werden, die in Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum hatten und höchstens 70 Prozent der ungedeckten Fixkosten decken werden. (UV)

Weitere Informationen zu den Corona-Hilfen in Deutschland: https://ec.europa.eu/germany/news/20201123-wettbewerbsaufsicht-ueberbrueckungshilfen_de

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