| Opferschutzrichtlinie

Kommission kündigt neue Strategie zur Stärkung der Opferrechte an

Jedes Jahr werden 75 Mio. Menschen in der Europäischen Union Opfer einer Straftat. Als solche leiden sie oft an körperlichen oder psychischen Traumata und benötigen Unterstützung und Fürsorge.

Die Kommission hat bereits eine Reihe von Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt und zur Unterstützung von Opfern von Straftaten ergriffen. Dazu zählt insbesondere die Opferschutzrichtlinie. Ziel dieser Richtlinie ist es, die Rechte und den Schutz von Opfern von Straftaten weiter zu stärken. Die Mindeststandards in allen Mitgliedstaaten sollen harmonisiert werden, um dadurch das Vertrauen in die Justiz zu stärken und die Qualität der Rechtssysteme zu verbessern. Darüber hinaus soll sichergestellt werden, dass die Grundrechte gewahrt werden und die Interessen und Bedürfnisse von Opfern im Strafverfahren angemessen Berücksichtigung finden. Ferner hat das Parlament spezielle Regeln für bestimmte Opfergruppen verabschiedet, insbesondere für Opfer von Menschenhandel, von sexueller Ausbeutung und Kinderpornographie sowie von Terrorismus. Zudem wurden Vorschriften eingeführt, die den Zugang zu Entschädigungen erleichtern, wenn die Straftat in einem anderen Mitgliedstaat als dem des Opferwohnsitzes begangen wurde.

Anlässlich des Europäischen Tages der Opfer von Straftaten am 22. Februar 2020 haben die Kommissionsvizepräsidentin Věra Jourová und Justizkommissar Didier Reynders angekündigt, im Juni eine neue Strategie für Opferrechte von 2020-2024 vorzulegen. Die Strategie soll sich auf die Stärkung der Zusammenarbeit und Koordination zwischen den nationalen Behörden, die Verbesserung des Schutzes und der Unterstützung der Opfer sowie auf die Erleichterung des Zugangs zu Entschädigungen konzentrieren.

Jourová und Reynders betonten in ihrer gemeinsamen Erklärung, dass die Union über starke Opferrechte verfüge. Es sei zwar sichergestellt, dass Opfer von Verbrechen die notwendige Unterstützung und den notwendigen Schutz erhalten, was eine große Errungenschaft darstelle. Jedoch will die Kommission noch mehr erreichen und sich nicht darauf beschränken: „Es gibt immer noch zu viele Opfer, deren Rechte nicht gleichermaßen garantiert sind, wenn ein Verbrechen in einem anderen Mitgliedstaat als ihrem eigenen geschieht. Alle Unionsbürger verdienen gleiche Rechte, unabhängig davon, wo in der Union sie Opfer einer Straftat werden. Wir arbeiten derzeit an einer neuen Strategie, um sicherzustellen, dass dies Wirklichkeit wird".

„Erst gestern mussten wir wieder die Opfer eines abscheulichen Verbrechens betrauern, diesmal in Hanau. Lassen Sie uns ganz klar sein: Rassismus und Fremdenfeindlichkeit haben in Europa keinen Platz. Wir stehen fest gegen all jene, die unsere Gesellschaften durch Hass und Gewalt spalten wollen“, erklärten Jourová und Reynders. (SM)

https://ec.europa.eu/germany/news/20200221opferrechte_de

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