Bisher gab es keine zugelassene Behandlung gegen die Krankheit. Mit der Zulassung von Brensocatib folgt die KOM der Empfehlung der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) vom 17. Oktober 2025, sodass nun das erste Mittel für Patienten ab 12 Jahren zur Verfügung steht. Es unterliegt der ärztlichen Verschreibungspflicht, da der Wirkstoff einige Nebenwirkungen verursachen kann und nicht in der Schwangerschaft verwendet werden sollte.
Weitere Informationen können der Pressemitteilung der KOM und der Empfehlung der EMA entnommen werden. (KdB)
