Die Kommission hat am 20. November 2020 eine kritische Bilanz der EU-Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010 bis 2020 gezogen: Verbesserungen seien zu verzeichnen, aber man dürfe sich nicht auf den Lorbeeren ausruhen, so der Tenor. Erfolge sieht die Kommission insbesondere beim Thema Barrierefreiheit sowie bei den Fahrgastrechten. Als positives Ergebnis der Strategie bewertet sie zudem die durchgängige Berücksichtigung behinderungsbezogener Themen auf EU-Ebene, beispielsweise bei Bildungsprogrammen, Normungen, staatlichen Beihilfen, den Grundsätzen der Europäischen Säule der sozialen Rechte oder den behinderungsbezogenen länderspezifischen Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters. Ausbaubedarf wird bei Maßnahmen gesehen, die Menschen mit geistigen Behinderungen, mit nicht sichtbaren Behinderungen und Kinder mit Behinderungen betreffen, da die meisten Maßnahmen bisher auf die Bedürfnisse von Menschen mit sichtbaren Behinderungen zielten. Desiderata sind, so die Kommission, eine verbindliche Verknüpfung von Strategie und EU-Fonds sowie ein operativer Rahmen für das Monitoring der Umsetzung der Strategie.
Die EU-Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen soll ein barrierefreies Europa fördern; Menschen mit Behinderungen soll es möglich sein, ihre Rechte uneingeschränkt wahrzunehmen und am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben teilzuhaben. Die Strategie hat acht Schwerpunktbereiche: Barrierefreiheit, Partizipation, Gleichstellung, Beschäftigung, Allgemeine und berufliche Bildung, Sozialschutz, Gesundheit, Auswärtiges.
Die Kommission hat angekündigt, im ersten Quartal des Jahres eine aktualisierte Strategie für die Jahre 2021 bis 2030 vorzulegen. (MK)
https://ec.europa.eu/germany/news/20201120-eu-strategie-menschen-mit-behinderungen_de