Die Vorschriften zu den Eigenkapitalanforderungen hinsichtlich der Berücksichtigung von Kreditrisiken werden vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht erarbeitet, in dem die EU und die G 20-Staaten vertreten sind. Diese Regelungen stellen ein unverbindliches Regelwerk dar, dass mit Blick auf die EU erst durch eine gesetzliche Regelung europaweit Geltung erlangt.
Im Vorfeld wurde mehrfach die Frage aufgeworfen, ob die Kommission eine vollständige Umsetzung der Ausschussempfehlungen vornehmen oder ob diese in veränderter Form erfolgen wird. Aus Sicht der Kommission zeichnen sich die Vorschläge durch eine Anpassung an den europäischen Bankensektor aus, bei gleichzeitigem Versuch eine vollumfängliche Umsetzung des Basel III-Vorgaben zu erzielen.
Eine wichtige inhaltliche Komponente besteht in dem Umstand, dass die Banken ihre internen Risikobewertungsmodelle an die tatsächlichen Gegebenheiten anpassen und genügend Kapital zur Deckung vorsehen. Neu ist, dass die Banken verpflichtet werden, in ihrem Risikomanagement die sogenannten ESG-Risiken (Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken) zu berücksichtigen. Ebenfalls werden die Vorschriften über die Aufsicht von Zweigstellen drittländischer Banken harmonisiert. Zusammenfassend sollen all diese Maßnahmen dem Ziel dienen, die Banken resilienter gegen Krisen aufzustellen.
Die Basel III-Reform führt zu Auswirkungen bezüglich der vorzuhaltenden Finanzausstattung der Banken. Nach Schätzungen der europäischen Bankenaufsicht EBA könnte bei zehn von 99 untersuchten Banken ein Eigenkapitalbedarf von 27 Milliarden Euro entstehen. (AR)